Ein umstrittenes Urteil des polnischen Verfassungsgerichts von letzter Woche besagt: Polnisches Recht ist teilweise unvereinbar mit EU-Recht. Der langjährige CSU-Europaabgeordnete, Markus Ferber, erklärt dazu:
„Das polnische Verfassungsgericht stellt die europäische Rechtsordnung in Frage und die polnische Regierung instrumentalisiert die EU als Sündenbock für die innenpolitische Debatte. Die Kommission darf diesem „Zündeln“ in Warschau nicht länger zuschauen! Als Hüterin der Verträge ist die Kommission jetzt aufgefordert für die europäischen Werte zu kämpfen. Wenn die Kommission jetzt abtaucht, um einer unangenehmen Konfrontation aus dem Weg zu gehen, ist das eine Steilvorlage für andere. Denn mit dem Beitritt zur EU stimmt jeder Mitgliedstaat dem Grundsatz „Unionsrecht steht über nationalem Recht“ zu.
Wenn es um den vorgelegten Corona-Aufbauplan von Polen geht, muss die Kommission nun endlich Farbe bekennen. Der polnische Plan liegt schon lange vor. Für mich ist klar, dass in einer solchen Lage aus Rechtsstaatlichkeitserwägungen kein grünes Licht von der Kommission kommen darf. Denn es wäre ein fatales Signal: Ein Land tritt europäische Werte mit Füßen, aber Brüssel dreht den Geldhahn auf! Es liegt in der Hand der polnischen Führung, ob dringend benötigtes Geld für das polnische Volk aus Brüssel endlich fließen kann.“