Das Europaparlament hat heute Vorschläge zum Schutz des geistigen Eigentums angenommen. Hierzu erklärt Marion Walsmann (CDU), stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses und Berichterstatterin:
„Europa kann nur innovativ sein, wenn es die Rechte des geistigen Eigentums wie Patente, Geschmacksmuster und Marken schützt. Nur so können Medikamente, Impfungen für bestehende und zukünftige Krankheiten sowie Innovationen für digitale und umweltfreundliche Technologien entwickelt werden.
Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum schützen, sind wettbewerbsfähiger und widerstandsfähiger gegen wirtschaftliche Abschwünge und können qualitativ bessere Arbeitsplätze und höhere Löhne bieten. Allerdings nutzen nur rund neun Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen europaweit solche Rechte. Wir fordern deshalb, dass die Betriebe durch Beratung, finanzielle Mittel und benutzerfreundliche Anmeldesysteme besser dabei unterstützt werden, ihre Erfindungen in vollem Umfang zu schützen und ihr geistiges Eigentum bestmöglich zu nutzen.
Das einheitliche EU-Patent wird zudem eine immense administrative Erleichterung und auch Kosteneinsparung mit sich bringen. Teure parallele Klagen würden durch das einheitliche Patentgericht verhindert, während gleichzeitig die Rechtssicherheit erhöht wird. Die Mitgliedstaaten müssen endlich das Übereinkommen über das einheitliche Patentgericht ratifizieren, damit das EU-Patent in Kraft treten kann.
Außerdem wollen wir, dass der Schutz von geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Lebensmittel, Weine und Spirituosen gestärkt, modernisiert und in der Durchsetzung optimiert wird. Auch für nicht-landwirtschaftliche Produkte wie z.B. Kunsthandwerk sollte ein EU-Schutz geschaffen werden, damit das Wissen lokaler Hersteller und damit ein Teil des europäischen Kulturerbes europaweit geschützt werden kann.“
Hintergrund:
Die Vorschläge, wie Europa sein geistiges Eigentum besser schützen kann, sind eine Antwort auf den Aktionsplan für geistiges Eigentum zur Unterstützung des Aufschwungs und der Widerstandsfähigkeit der EU. Dieser ist von der der EU-Kommission am 25. November 2020 veröffentlicht worden. Außer in Spanien und Kroatien soll das EU-Patent in allen Mitgliedstaaten im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit gelten. Es könnte die erheblichen Kosten für Übersetzungen zwischen den Sprachen der EU spürbar senken. Voraussetzung für das Inkrafttreten der Verordnungen über das EU-Patent ist das vorherige Inkrafttreten des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht.