Die Bundesregierung verlängert auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) die Anordnung der Treuhandverwaltung für die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und der RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) bis zum 10. März 2025.

Damit unterliegt das Unternehmen Rosneft Deutschland weiterhin der Kontrolle der Bundesnetzagentur. Das gilt auch für die jeweiligen Anteile des Unternehmens in den drei Raffinerien PCK Schwedt, MiRo (Karlsruhe) und Bayernoil (Vohburg). Rosneft Deutschland vereint insgesamt rund zwölf Prozent der deutschen Erdölverarbeitungskapazität auf sich und ist damit eines der größten erdölverarbeitenden Unternehmen in Deutschland. Mit der Verlängerung der Treuhandverwaltung wird den prognostizierten Risiken für die Versorgungssicherheit begegnet. Die Anordnung gewährleistet weiterhin insbesondere die Versorgung der Bundesländer Berlin und Brandenburg und sichert die Zukunftsfähigkeit des Standorts Schwedt.

Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit bleibt das oberste Ziel für alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Rosneft Deutschland getroffen werden.

Rosneft Russland hat mittlerweile glaubhaft dargelegt, dass ein Verkauf von Rosneft Deutschland aktiv betrieben wird und dieser bis zum Ende des Jahres abgeschlossen werden soll. Öffentliche Stellungnahmen potentieller Käufer und Gespräche der Bundesregierung unterstützen diese Aussage.

Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und damit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und so die Standorte zu sichern. Dieser Weg wurde möglich, weil Rosneft die Klagen gegen die Treuhandanordnungen weiterhin ruhend gestellt hat. Dadurch wird dem grundsätzlich immer bestehenden rechtlichen Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung wirksam begegnet.

Informationen zur Treuhand

Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Diese wäre gefährdet, da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde.

Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.

Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur, auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.

Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.

Quelle – Bundesregierung