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11. November 2021

Europaparlament stimmt für Country-by-Country-Reporting

VON JOACHIM SCHUSTER

VON TIEMO WÖLKEN

Das Europäische Parlament hat heute dem sogenannten Country-by-Country-Reporting final zugestimmt. Unternehmen müssen laut der Richtlinie künftig öffentlich angeben, wie hoch ihre Gewinne und Abgaben in den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten sind.

Joachim Schuster, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD-Europaabgeordneten:

„Die EU übernimmt mit diesem Beschluss eine globale Vorreiterrolle und setzt Maßstäbe für mehr Unternehmenstransparenz und Steuergerechtigkeit. Der Durchbruch: Unter Federführung der Sozialdemokrat*innen im Europäischen Parlament konnte nach jahrelangem Stillstand vor Kurzem endlich eine Mehrheit der Mitgliedstaaten von diesem Transparenzgesetz überzeugt werden.

Die detaillierten länderspezifischen Informationen über die tatsächlichen Steuerzahlungen multinationaler Konzerne ermöglichen künftig allen zu sehen, wo Unternehmen Gewinne machen und wo sie Steuern zahlen. Das ist die Voraussetzung um nachhaltig aggressive Steuerplanung zu bekämpfen. Solche Daten waren bisher für die Öffentlichkeit nicht einsehbar. Nicht zuletzt der Skandal um Steuerpraktiken in Luxemburg, die trotz der von der Regierung gelobten Besserungen weiterbestehen, zeigt: Wir müssen wissen, wo Unternehmen ihre Steuern zahlen – und wo nicht.“

Tiemo Wölken, rechtspolitischer Sprecher der S&D-Fraktion:

“Panama Papers, Lux Leaks, Paradise Papers und zuletzt Pandora Papers – viel zu lange hat die Europäische Union zugesehen, wie multinationale Konzerne Steuern hinterziehen und vermeiden. Das Country-by-Country-Reporting wird Steuerhinterziehung und Steuervermeidung einen Riegel vorschieben. Steuerzahler*innen haben das Recht zu wissen, welche großen multinationalen Konzerne ihrer Steuerpflicht nachkommen, oder welche Unternehmen ihre Gewinne in andere Staaten verstecken. Im Kampf gegen Steuerhinterziehung braucht es klare Regeln, Kontrollen und auch Transparenz.”

Die Europaabgeordneten haben die Richtlinie damit endgültig verabschiedet. Die 27 EU-Mitgliedstaaten müssen die Vereinbarung innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen.

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