Thu. Sep 19th, 2024

Gerichtshof der Europäischen Union

Luxemburg, den 21. Dezember 2021

Urteil in den verbundenen Rechtssachen C-357/19 Euro Box Promotion u.a., C-379/19 DNA- Serviciul Teritorial Oradea, C-547/19 Asociaţia « Forumul Judecătorilor din România », C-811/19 FQ u.a. und C-840/19 NC

Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs entgegen, wenn diese in Verbindung mit den nationalen Verjährungsvorschriften eine systemische Gefahr der Straflosigkeit begründet

Der Vorrang des Unionsrechts verlangt, dass die nationalen Gerichte befugt sind, eine Entscheidung eines Verfassungsgerichts, die gegen das Unionsrecht verstößt, unangewendet zu lassen, ohne insbesondere Gefahr zu laufen, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden

HINWEIS: Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei ihnen anhängigen Rechtsstreit dem Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit. Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit der Entscheidung des Gerichtshofs zu entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem befasst werden.

 

Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument, das den Gerichtshof nicht bindet. Der Volltext des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia-Website veröffentlicht.

Die Presseerklärung steht hier als PDF zur Verfügung:

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