Mon. Sep 16th, 2024

Heute hat sich das Bundesverfassungsgericht zur Einhaltung des EZB-Urteils geäußert. Der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, erklärte dazu:

„Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht die Aktivitäten von Lucke und Gauweiler, der sich seine antieuropäische Haltung in der Vergangenheit bekanntlich fürstlich entlohnen lassen hat, nun nicht weiter aufwertet. Das ursprüngliche Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai 2020 war starker Tobak. Bundestag und Bundesregierung haben glaubwürdig gemacht, dass sie ihren Kontrollpflichten effektiv nachgekommen sind und ein schwieriges Urteil des Bundesverfassungsgerichts klug umgesetzt haben. Das heutige Urteil sollte von allen Beteiligten in dieser Form nun auch akzeptiert werden.

Das Urteil entbindet Christine Lagarde und die EZB aber nicht von der Pflicht, die geldpolitischen Weichenstellungen und die zugrundeliegenden Abwägungen auch in der Öffentlichkeit nachvollziehbar zu begründen. Schließlich sollte die Abwägung der Verhältnismäßigkeit immer ein Grundsatz staatlichen Handelns sein. Das gilt selbstverständlich auch für eine politisch unabhängige Notenbank.“

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