Berlin, 7. März 2024
Die Bundesregierung hat sich zu einer nochmaligen Verlängerung der Treuhandverwaltung entschieden, nachdem die russischen Eigentümer ihre Absicht erklärt hatten, in der verlängerten Laufzeit ihre Anteile an der RDG und der RNRM zu veräußern. Ein Verkauf wäre der rechtssicherste und damit auch schnellste Weg, um Investitionen in die Raffinerien zu ermöglichen und so die Standorte zu sichern.
Informationen zur Treuhand:
Unter Treuhand gestellt sind die deutschen Rosneft-Töchter RDG und RNRM. Grund für die Verlängerung der Treuhandverwaltung ist deren Notwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs der betroffenen Raffinerien zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Diese wäre gefährdet, da wichtige Geschäftspartner wie z.B. Rohöllieferanten damit drohen, ihre Geschäftsbeziehungen einzustellen, wenn die Kontrolle an die russische Mutter zurückfallen würde.
Rechtsgrundlage der Verlängerung der Anordnung ist § 17 EnSiG. Danach kann ein Unternehmen, das kritische Infrastruktur im Sektor Energie betreibt, unter Treuhandverwaltung gestellt werden, wenn ohne diese eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht. In Folge der Anordnung ist die Wahrnehmung der Stimmrechte der Gesellschafter ausgeschlossen und ihre Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis beschränkt.
Treuhänderin bleibt die Bundesnetzagentur, auf sie gehen wie bisher die Stimmrechte aus den Geschäftsanteilen über.
Die Verlängerung der Anordnung der Treuhandverwaltung erfolgte durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Sie ist für sechs Monate vorgesehen. Die Kosten der Treuhandverwaltung haben die RDG und die RNRM selbst zu tragen.
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