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Berlin, 15. Juli 2024

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat noch keine Definition für „grünen“ Stahl beschlossen. Wie sie in der Antwort (20/12166) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11678) schreibt, sei deshalb die Benennung eines konkreten Anteils „grünen“ Stahls an der Gesamtproduktion derzeit nicht möglich.

„Die Stahlindustrie ist mit rund 30 Prozent der industriellen Emissionen der größte industrielle Emittent“ heißt es in der Antwort weiter. „Für den Umstieg auf eine ‘grüne’, das heißt. CO2-ärmere beziehungsweise CO2-freie Stahlproduktion gilt es, von der etablierten Hochofenroute (rund zwei Drittel der deutschen Stahlproduktion) auf andere Verfahren umzusteigen, insbesondere auf die Direktreduktion mit Wasserstoff. Auch bei der zum Teil auf nahezu 100 Prozent Schrottbasierenden (und damit bereits jetzt CO2-ärmeren) Elektrostahlproduktion (rund ein Drittel der deutschen Stahlproduktion) sind Nachrüstungen, der Wechsel von Energieträgern und Elektrifizierung von Verfahren nötig.“

Dazu führt die Regierung im weiteren aus, dass allein die Umsetzung von vier großen ausgewählten Stahl-Dekarbonisierungs-Projekten von Salzgitter, Thyssenkrupp Steel, SHS und ArcelorMittal mittelfristig 17 Millionen Tonnen CO2-einsparen könne.

Zur Frage nach möglichen Importzöllen auf „grünen“ Stahl heißt es in der Regierungantwort, bestehende Zollsätze knüpften nicht an die Klassifizierung von „grün“ oder „nicht grün“ an. Eine Diskussion zu Importzöllen auf „grünen“ Stahl sei der Bundesregierung nicht bekannt.

Quelle – Deutscher Bundestag

 

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