Die EU-Kommission stellt heute ihr Anti-Geldwäsche-Paket vor. Dazu erklären Markus Ferber (CSU), wirtschaftspolitischer Sprecher der EVP-Fraktion und Ralf Seekatz (CDU), Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Währung:
Markus Ferber (CSU):
„Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU krankt an einem uneinheitlichen Regelwerk und mangelhaften Vollzug. Beides muss dringend angegangen werden. Die Kommissionsvorschläge sind deshalb ein längst überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Bislang gibt es bei der Geldwäscheaufsicht in der EU massive Koordinierungsprobleme, das gilt sowohl national als auch länderübergreifend. Eine eigenständige EU-Behörde, die echte eigene Ermittlungsbefugnisse hat, ist deshalb der richtige Ansatz. Die Erfahrung zeigt, dass die Geldwäscheaufsicht bei der europäischen Bankenaufsichtsbehörde nicht gut aufgehoben ist. Ihr mangelt es schlichtweg an der nötigen Unabhängigkeit und den Durchgriffsrechten. Damit ist die EBA bislang leider ein zahnloser Tiger geblieben.
Eine europaweit einheitliche Bargeldobergrenze braucht es jedoch nicht. Nicht jeder Bargeldkauf ist ein Geldwäscheverdachtsfall und man kann auch mit niederschwelligeren Methoden gegen Geldwäsche vorgehen. Es darf keinesfalls der Eindruck entstehen, dass es die Kommission eigentlich aufs Bargeld abgesehen hat.“
Ralf Seekatz (CDU):
„Endlich hat die EU-Kommission reagiert und schlägt im Kampf gegen Geldwäsche eine Verordnung vor, die zwingend in nationales Recht umzusetzen ist. Umsetzungsspielräume, wie Richtlinien sie vorsehen, konterkarieren hingegen alle Bemühungen Geldwäsche effektiv zu bekämpfen. Wir brauchen dringend eine zentrale Aufsichtsbehörde, die das Vorgehen der Nationalstaaten vereinheitlicht. Insbesondere im Kampf gegen die organisierte Kriminalität ist es wichtig, den Kriminellen eine der wichtigsten Einnahmequellen zu entziehen. Nur mit strengen und einheitlichen europäischen Regeln können wir im Kampf gegen die Geldwäsche nachhaltig bestehen.
Bereits der Bericht des Europäischen Rechnungshofes hat die Defizite bei der Bekämpfung von Geldwäsche sehr stark deutlich gemacht. Die Befugnisse der EU verteilen sich bisher auf mehrere Stellen, und die Koordinierung mit den Mitgliedstaaten erfolgt separat und nur unzureichend. Dass es darüber hinaus viele Jahre keine einheitliche Umsetzung und keine gemeinsame Strategie gab, müssen wir jetzt dringend korrigieren. Die heutigen Vorschläge sind der erste Schritt.