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Whistleblower Directive: EU Judgments in Cases C-149/23 (Germany), C-150/23 (Luxembourg), C-152/23 (Czech Republic), C-154/23 (Estonia), C-155/23 (Hungary)
Thursday 6th March 2025
Judgments in Cases C-149/23 Commission v Germany, C-150/23 Commission v Luxembourg, C-152/23 Commission v Czech Republic, C-154/23 Commission v Estonia and C-155/23 Commission v Hungary (Whistleblower Directive)
(Approximation of laws)
The Commission asked the Court of Justice to declare that certain Member States (Germany, Luxembourg, Czech Republic, Estonia and Hungary) had failed to fulfil their obligations under the Whistleblower Directive by failing to adopt the provisions necessary to comply with it and, in any event, by failing to communicate those provisions to the Commission.
Donnerstag, 6. März 2025
Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C‑149/23 Kommission / Deutschland, C‑150/23 Kommission / Luxemburg, C‑152/23 Kommission / Tschechische Republik, C‑154/23 Kommission / Estland und C‑155/23 Kommission / Ungarn (Richtlinie über Hinweisgeber)
Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern – Finanzielle Sanktionen
Die Kommission hat Deutschland, Luxemburg, die Tschechische Republik, Estland und Ungarn vor dem Gerichtshof verklagt, weil sie die Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Hinweisgebern nicht umgesetzt oder jedenfalls die Umsetzungsvorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hätten. Die Umsetzungsfrist sei am 17. Dezember 2021 abgelaufen (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/23/703).
Neben dem Antrag auf Feststellung eines solchen Verstoßes hat die Kommission beantragt, finanzielle Sanktionen gegen diese Mitgliedstaaten zu verhängen.
Gegen Deutschland sei ein Pauschalbetrag von mindestens 17,2 Mio. Euro sowie, falls der Verstoß am Tag der Urteilsverkündung noch fortdauern sollte, ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von über 240 000 Euro zu verhängen. Gegen Luxemburg sei ein Pauschalbetrag von mindestens 252 000 Euro zu verhängen sowie, falls der Verstoß am Tag der Urteilsverkündung noch fortdauern sollte, ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 3150 Euro. Ohne Schlussanträge.
Zu diesen Urteilen wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EBS) geben. Außerdem wird die Urteilsverkündung auf unserer Website Curia live gestreamt.
Weitere Informationen C-149/23
Weitere Informationen C-150/23
Weitere Informationen C-152/23
Weitere Informationen C-154/23
Weitere Informationen C-155/23
Zur Erinnerung: Die Kommission hatte auch Polen verklagt. Mit Urteil vom 25. April 2024 (C‑147/23) stellte der Gerichtshof einen Verstoß Polens fest und verhängte gegen Polen einen Pauschalbetrag in Höhe von 7 Mio. Euro sowie, für den Fall dass der Verstoß am Tag der Urteilsverkündung noch andauern sollte, ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 40 000 Euro.
