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Urteil des EU Gerichtshofs in der Rechtssache C-706/22 Konzernbetriebsrat einer SE

16 May

Donnerstag, 16. Mai 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-706/22 Konzernbetriebsrat

Arbeitnehmerbeteiligung in einer Europäischen Gesellschaft (SE)

Vor dem Bundesarbeitsgericht wird darüber gestritten, ob nach der bereits erfolgten Eintragung einer Europäischen Gesellschaft (SE) noch ein besonderes Verhandlungsgremium einzusetzen ist, um nachträglich über den Abschluss einer Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer  von Tochter- und Enkelgesellschaften in der SE zu verhandeln.

Die SE, die von einer britischen Ltd und einer deutschen GmbH, die selbst arbeitnehmerlos waren und auch keine Arbeitnehmer beschäftigende Tochtergesellschaften hatten, gegründet wurde, war im Register von England und Wales eingetragen worden, ohne dass zuvor Verhandlungen über eine Arbeitnehmerbeteiligung durchgeführt worden waren. Kurz nach ihrer Gründung wurde die SE jedoch alleinige Gesellschafterin einer deutschen Gesellschaft, die selbst mehr als 800 Arbeitnehmer beschäftigt und über Tochtergesellschaften in mehreren Mitgliedstaaten mit insgesamt ca. 2 200 Arbeitnehmern verfügt.

Das Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu befragt.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 7. Dezember 2023 die Ansicht vertreten, dass die Richtlinie 2001/86 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer die Aufnahme von Verhandlungen im Nachhinein nicht vorschreibe, dies aber im Fall von Missbrauch erlaube.

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Details

Date:
16 May
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice