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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C-364/22 Deutschland zur freiwilligen Rückkehr in das Heimatland zwischen zwei Asylanträgen

25 May 2023

Donnerstag, 25. Mai 2023

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-364/22 Bundesrepublik Deutschland (Freiwillige Rückkehr)

Relevanz der Rückkehr in das Heimatland zwischen zwei Asylanträgen

Ein libanesischer Staatsangehöriger hatte in Deutschland einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde jedoch abgelehnt und der Betroffene wurde in den Libanon abgeschoben.

Zehn Jahre später reiste er, diesmal mit seiner Frau und der gemeinsamen Tochter, erneut nach Deutschland ein. Nachdem ihre Asylanträge abgelehnt und ihnen die Abschiebung angedroht worden war, reisten sie freiwillig in den Libanon aus.

Elf Jahre später reisten die drei erneut nach Deutschland ein und stellten wiederum Asylanträge. Die zuständige Behörde nahm eine Anhörung vor, lehnte die Anträge jedoch als unzulässig ab.

Die drei erhoben daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Minden. Die beklagte Bundesrepublik ist der Ansicht, letztere Asylanträge seien als Folgeanträge einzustufen, die mangels neuer Umstände als unzulässig abzulehnen seien. Ein Folgeantrag liege unabhängig davon vor, ob der Antragssteller zwischenzeitlich in sein Herkunftsland zurückgekehrt sei.

Das Verwaltungsgericht hat dem EuGH in diesem Zusammenhang vier Fragen vorgelegt, insbesondere zu den rechtlichen Auswirkungen der (freiwilligen) Rückkehr eines Asylbewerbers in sein Heimatland.

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Details

Date:
25 May 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice