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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑162/21 Pesticide Action Network Europe u.a.: Verwendung von Neonicotinoiden in Pflanzenschutzmitteln

19 January 2023

Donnerstag, 19. Januar 2023

Neu: 10.00 Uhr!

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑162/21 Pesticide Action Network Europe u.a.

Verwendung von Neonicotinoiden in Pflanzenschutzmitteln

Neonicotinoide dienen als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Sie sind zwar für bestimmte Verwendungen besonders gut geeignet, es besteht jedoch Grund zu der Annahme, dass sie insbesondere für Bienen schädlich sind.

Der Gerichtshof hatte sich daher bereits wiederholt mit Neonicotinoiden zu befassen. Im Urteil Union des industries de la protection des plantes vom 8. Oktober 2020 (siehe Pressemitteilung Nr. 129/20) ging es um ein einzelstaatliches (französisches) Verbot dieser Wirkstoffe. Im Urteil Bayer CropScience und Bayer/Kommission vom 6. Mai 2021 (C‑499/18) untersuchte der Gerichtshof erhebliche Einschränkungen ihrer Verwendung durch die Kommission.

Im vorliegenden Fall ersucht der belgische Staatsrat den Gerichtshof zu klären, inwieweit ein Mitgliedstaat im Weg einer sogenannten Notfallzulassung von diesen Einschränkungen abweichen kann, um eine Gefahr für bestimmte landwirtschaftliche Kulturen, etwa von Zuckerrüben, durch den Einsatz von Neonicotinoiden abzuwehren.

Generalanwältin Kokott hat ihre Schlussanträge am 8. September 2022 vorgelegt.

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Date:
19 January 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice