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Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑588/22 P Ryanair / Kommission

07 November

Donnerstag, 7. November 2024

Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C‑588/22 P Ryanair / Kommission

Beihilfen für Finnair angesichts der Covid-19-Pandemie

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 genehmigte die Kommission eine Rekapitalisierung von Finnair in Höhe von 286 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie durch die Zeichnung neuer Anteile seitens des finnischen Staates erfolgen sollte (siehe Pressemitteilung der Kommission IP/20/1032).

Ryanair hat diese Genehmigung vor dem Gericht der EU angefochten, ohne Erfolg: Mit Urteil vom 22. Juni 2022 wies das Gericht die Klage ab (siehe Press release No 111/22

Der Gerichtshof entscheidet heute über das Rechtsmittel, das Ryanair gegen das Urteil des Gerichts eingelegt hat.

Weitere Informationen

Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 genehmigte die Kommission eine Darlehensgarantie Finnlands in Höhe von 600 Mio. Euro zugunsten von Finnair, mit der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise abgefedert werden sollten. Ryanair focht diese Genehmigung vor dem Gericht der EU an, jedoch ohne Erfolg: Mit Urteil vom 14. April 2021 (T-388/20) wies das Gericht die Klage ab (siehe Pressemitteilung Nr. 53/21). Auch das von Ryanair gegen dieses Urteil eingelegte Rechtsmittel blieb erfolglos: Mit Urteil vom 30. Mai 2024 wies der Gerichtshof das Rechtsmittel zurück (C-353/21 P).

 

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Details

Date:
07 November
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice