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Urteil des EU-Gerichts in der Rechtssache T‑238/21 Ryanair / Kommission

10 May 2023

Mittwoch, 10. Mai 2023

Urteil des Gerichts in der Rechtssache T‑238/21 Ryanair / Kommission (SAS II ; COVID-19)

Beihilfe für SAS angesichts der Covid-19-Krise

Die Europäische Kommission hat einen Befristeten Rahmen angenommen, damit die Mitgliedstaaten den in den Beihilfevorschriften vorgesehenen Spielraum in vollem Umfang nutzen können, um die Wirtschaft nach dem Ausbruch des Coronavirus zu unterstützen.

Sie hat den von Dänemark und Schweden geplanten Beitrag von bis zu 1 Mrd. Euro zur Rekapitalisierung der skandinavischen Fluggesellschaft SAS genehmigt. Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des besagten befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Rekapitalisierungspakets, in dessen Rahmen auch eine erhebliche Beteiligung privater Investoren sowie die Umwandlung privater Schuldtitel in Eigenkapital vorgesehen sind.

Ryanair hat gegen diesen Beschluss eine Klage beim Gericht der EU   eingereicht, in der sie eine Wettbewerbsverzerrung beanstandet. Das Gericht verkündet heute sein Urteil.

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Date:
10 May 2023
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Venue

EU General Court
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
(00352) 43 03-1
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Organizer

EU General Court