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Umweltschutzgebiete: Schlussanträge der Generalanwältin am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑116/22 Kommission / Deutschland

20 April 2023

Donnerstag, 20. April 2023

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C‑116/22 Kommission / Deutschland (Besondere Schutzgebiete)

Ausweisung besonderer Schutzgebiete sowie Festlegung von Erhaltungszielen und ‑maßnahmen

Die Kommission hat vor dem Gerichtshof eine Vertragsverletzungsklage gegen Deutschland erhoben, weil es seine Verpflichtungen aus der Habitat-Richtlinie 92/43 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen nicht eingehalten habe (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/21/2021).

So habe Deutschland 88 von 4606 Gebieten, für die die Sechsjahres-Frist abgelaufen sei, nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.

Außerdem habe es für 88 der fraglichen 4606 Gebiete keinerlei Erhaltungsziele festgelegt und im Übrigen bei der Festlegung von Erhaltungszielen allgemein und strukturell eine Praxis verfolgt, die nicht den rechtlichen Anforderungen genüge.

Schließlich habe es für 737 der fraglichen 4606 Gebiete keinerlei Erhaltungsmaßnahmen festgelegt und im Übrigen bei der Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen allgemein und strukturell eine Praxis verfolgt, die nicht den rechtlichen Anforderungen genüge.

Generalanwältin Ćapeta legt heute ihre Schlussanträge vor.

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Details

Date:
20 April 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice