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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑660/20 Lufthansa Cityline: Vergütung von Teilzeitkräften)

01 December 2022

Donnerstag, 1. Dezember 2022

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑660/20 Lufthansa Cityline

Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?

Ein Lufthansa-Pilot beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass er nach dem anwendbaren Tarifvertrag als Teilzeitbeschäftigter dieselbe Zahl von Arbeitsstunden wie ein Vollzeitbeschäftigter überschreiten muss, um Anspruch auf eine erhöhte Vergütung zu haben (sog. Mehrflugdienststundenvergütung). Seiner Meinung nach ist die Grenze, bei deren Überschreitung die erhöhte Vergütung zu zahlen ist, entsprechend dem Teilzeitanteil abzusenken.

Das mit dem Rechtsstreit befasste Bundesarbeitsgericht hat den Gerichtshof hierzu um Vorabentscheidung ersucht (siehe BAG-Mitteilung 40/20).

Generalanwalt Emiliou legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
01 December 2022
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice