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Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtsmittelsachen C‑508/21 P Kommission /, und C‑509/21 P IGG / Dansk Erhverv

16 March 2023

Donnerstag, 16. März 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtsmittelsachen C‑508/21 P Kommission /, und C‑509/21 P IGG / Dansk Erhverv

Staatliche Beihilfen an grenznahe norddeutsche Getränkehändler?

Die Kommission stellte mit Beschluss vom 4. Oktober 2018 fest, dass die Nichterhebung eines Pfands auf bestimmte Verpackungen von Getränken, die in grenznahen deutschen Geschäften an in Dänemark ansässige Kunden verkauft werden, keine staatliche Beihilfe darstelle.

Auf die Klage von Dansk Erhverv, einem Berufsverband, der die Interessen dänischer Unternehmen vertritt, erklärte das Gericht der EU diesen Beschluss mit Urteil vom 9. Juni 2021 für nichtig.

Nach Ansicht des Gerichts war die Kommission nicht in der Lage, in der Vorphase alle ernsthaften Schwierigkeiten auszuräumen, auf die sie bei der Bestimmung, ob die Nichterhebung eines Pfands eine staatliche Beihilfe darstellt, gestoßen war (siehe Pressemitteilung Nr. 97/21).

Die Kommission sowie die Interessengemeinschaft der Grenzhändler (IGG) haben dieses Urteil im Wege von Rechtsmitteln vor dem Gerichtshof angefochten.

Generalanwalt Collins legt heute seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-508/21 P

Weitere Informationen C-509/21 P

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Details

Date:
16 March 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice