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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑33/22 Österreichische Datenschutzbehörde

11 May 2023

Donnerstag, 11. Mai 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑33/22 Österreichische Datenschutzbehörde

Recht auf Datenschutz gegenüber parlamentarischen Untersuchungsausschüssen

Das österreichische Parlament setzte 2018 einen Untersuchungsausschuss ein, um die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zu untersuchen.

Ein vom Ausschuss Befragter beanstandet vor den österreichischen Gerichten, dass das Protokoll seiner Befragung unter Nennung seines Namens auf der Website des Parlaments veröffentlicht wurde.

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof möchte vom EuGH erstens wissen, ob die Datenschutzgrundverordnung auf parlamentarische Untersuchungsausschüsse überhaupt anwendbar ist.

Zweitens möchte er wissen, ob das auch dann gilt, wenn es vor dem Ausschuss um den Schutz der nationalen Sicherheit geht.

Und drittens möchte er wissen, ob sich unmittelbar aus der Datenschutzgrundverordnung ergibt, dass für Datenschutzbeschwerden gegen parlamentarische Untersuchungsausschüsse die nationale Datenschutzbehörde zuständig ist.

Generalanwalt Szpunar legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
11 May 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice