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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑159/23 Sony Computer Entertainment Europe

25 April

Donnerstag, 25. April 2024

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑159/23 Sony Computer Entertainment Europe

Schutz von Computerprogrammen

Sony Computer Entertainment Europe vertreibt als exklusive Lizenznehmerin in ganz Europa Spielkonsolen und Computerspiele hierfür. Sie rügt vor den deutschen Gerichten, dass zwei Unternehmen der Datel-Gruppe Software anböten, die dem Nutzer das Manipulieren des auf einer Spielkonsole ablaufenden Programms ermögliche (sogenannte “Cheat-Software”). So konnten die Nutzer bestimmte Beschränkungen in den Computerspielen von Sony umgehen, zum Beispiel in einem Rennspiel die Beschränkung der Verwendbarkeit eines “Turbos” oder der Verfügbarkeit von Fahrern. Die streitige Software bewirkt dies, indem sie Daten verändert, die die Spiele im Arbeitsspeicher der Spielkonsole ablegen. Nach Ansicht von Sony stellt dies eine unzulässige Umarbeitung ihrer urheberrechtlich geschützten Computerspiele dar.

Der Bundesgerichtshof hat den EuGH hierzu um Auslegung  der Urheberrechtsrichtlinie 2009/24 ersucht (siehe auch BGH-Pressemitteilung Nr. 37/2023).

Generalanwalt Szpunar legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
25 April
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice