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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-184/22 und C-185/22 KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation

16 November 2023

Donnerstag, 16. November 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-184/22 und C-185/22 KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation

Ungleichbehandlungen im Arbeitsumfeld

IK, eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft hat ihren Arbeitgeber, das KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) verklagt. Er habe ihr weder Überstundenzuschläge gezahlt, noch einen entsprechenden Freizeitausgleich als Gutschrift auf dem Arbeitszeitkonto gewährt. Sie ist der Auffassung, dass sie deshalb unzulässig als Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt worden sei. Das KfH Kuratorium ist der Ansicht, dass seinem Manteltarifvertrag zufolge Überstundenzuschläge einer Vollzeitbeschäftigten nur nach Überschreitung der regelmäßigen Arbeitszeit geschuldet werden.

Zudem streiten IK und ihr Arbeitgeber darüber, ob der KfH dazu verpflichtet ist, an seine Arbeitnehmerin eine Entschädigung aufgrund einer verbotenen Benachteiligung wegen des Geschlechts zu zahlen.

Das Bundesarbeitsgericht hat den EuGH hierzu um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwalt Rantos legt heute seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-184/22

Weitere Informationen C-185/22

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Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
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