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Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑684/22 Stadt Duisburg, C‑685/22 Stadt Wuppertal und C‑686/22 Stadt Krefeld (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit)

14 December 2023

Donnerstag, 14. Dezember 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C‑684/22 Stadt Duisburg, C‑685/22 Stadt Wuppertal und C‑686/22 Stadt Krefeld (Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit)

Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit

Fünf eingebürgerte deutsche Staatsangehörige, die nach ihrer Einbürgerung in Deutschland aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen wurden, erwarben letztere kurze Zeit später wieder.

Nach Anhörung stellten die Stadt Wuppertal, die Stadt Krefeld bzw. die Stadt Duisburg fest, dass wegen des Wiedererwerbs der türkischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit der Betroffenen nicht mehr bestehe.

Dagegen haben die Betroffenen vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben. Dieses möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht dem entgegensteht, dass im Falle des freiwilligen Erwerbs einer (nicht privilegierten) Staatsangehörigkeit eines Drittstaats die deutsche Staatsangehörigkeit und damit auch die Unionsbürgerschaft kraft Gesetzes verloren gehen.

Generalanwalt Szpunar legt heute seine Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-684/22

Weitere Informationen C-685/22

Weitere Informationen C-686/22

 

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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Organizer

EU Court of Justice