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Schlussanträge der Generalanwältin am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-158/23 Keren

06 June

Donnerstag, 6. Juni 2024

Schlussanträge der Generalanwältin am EU Gerichtshof in der Rechtssache C-158/23 Keren

Bußgeldbewehrte und kostenpflichtige Integrationspflicht für Asylberechtigte

In den Niederlanden sind Asylberechtigte grundsätzlich verpflichtet, binnen drei Jahren eine Integrationsprüfung erfolgreich abzulegen. Die Kosten für die Integrationskurse und –prüfungen müssen sie in der Regel selbst tragen, wobei sie dafür ein Darlehen von bis zu 10 000 Euro beantragen können. Wenn sie die Prüfung fristgerecht bestehen, müssen sie das Darlehen nicht zurückzahlen. Wird diese Integrationspflicht nicht erfüllt, kann dem Betroffenen zudem eine Geldbuße auferlegt werden.

Ein Eritreer, der seine Integration nicht rechtzeitig abgeschlossen hatte, beanstandet vor den niederländischen Gerichten, dass ihm deswegen eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro auferlegt und von ihm verlangt wurde, das Darlehen in Höhe von 10 000 Euro vollständig zurückzuzahlen.

Der niederländische Staatsrat möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese bußgeldbewehrte Verpflichtung zur erfolgreichen Ablegung einer Integrationsprüfung auf eigene Kosten mit der sog. Qualifikationsrichtlinie 2011/95 vereinbar ist. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, Asylberechtigten Zugang zu Integrationsprogrammen zu bieten.

Generalanwältin Medina legt heute ihre Schlussanträge vor.

Weitere Informationen

 

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Details

Date:
06 June
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice