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Rückerstattung von Reisekosten in der Pandemie: Schlussanträge der Generalanwältin am EU-Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-414/22 DocLX Travel Events und C-584/22 Kiwi Tours

21 September 2023

Donnerstag, 21. September 2023

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-414/22 DocLX Travel Events und C-584/22 Kiwi Tours

Rückerstattung der Reisekosten bei pandemiebedingten Umständen

C-414/22:

Der österreichische Verein für Konsumenteninformation begehrt vor den österreichischen Gerichten von dem Reiseunternehmen DocLX Travel Events die Zahlung eines ihm abgetretenen Ersatzanspruchs eines Verbrauchers bezüglich einer Reise, die für den Sommer 2020 geplant war, aber nicht durchgeführt wurde.

Der besagte Verbraucher buchte bei DocLX Travel Events eine als „Partyreise“ bezeichnete Reise. Am 13. März 2020 riet das österreichische Außenministerium aufgrund der Covid-19 Pandemie, nicht unbedingt notwendige Reisen zu verschieben oder von Rücktrittsmöglichkeiten Gebrauch zu machen.

Im April 2020 informierte DocLX Travel Events den Verbraucher per Mail darüber, dass eine kostenlose Stornierung der Reise derzeit „nicht möglich sei“, und bot ihm eine Stornierung der Reise zu einer reduzierten Gebühr an. Der Verbraucher nahm dieses Angebot an, machte aber im Nachhinein geltend, er habe dies bloß im Vertrauen auf die Aussage des Reiseunternehmens, die Stornierung sei „noch“ nicht möglich, getan.

C-584/22:

Ein deutscher Verbraucher buchte im Januar 2020 bei dem Reiseunternehmen Kiwi Tours eine Reise nach Japan, die vom 3. bis zum 12. April 2020 stattfinden und 6.148,00 Euro kosten sollte. Am 31. Januar 2020 leistete er eine Anzahlung von 1.230,00 Euro.

Mit Schreiben vom 1. März 2020 trat der Verbraucher wegen der vom Corona-Virus ausgehenden Gesundheitsgefährdung von der Reise zurück. Kiwi Tours erstellte daraufhin eine Stornorechnung über weitere 307,00 Euro, die der Verbraucher bezahlte.

Am 26. März 2020 erließ Japan ein Einreiseverbot. Der Verbraucher verlangte hierauf Rückzahlung der geleisteten Beträge. Da Kiwi Tours dem nicht nachkam, hat der Verbraucher das Unternehmen vor den deutschen Gerichten verklagt.

Der österreichische Oberste Gerichtshof und der deutsche Bundesgerichtshof möchten vom Gerichtshof zum einen wissen, ob nach dem Unionsrecht dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt jedenfalls dann zusteht, wenn die unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, die die Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, am Beginn der Reise tatsächlich eingetreten sind. Zum anderen möchten sie wissen, ob dem Reisenden der kostenfreie Rücktritt bereits dann zusteht, wenn zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung mit dem Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände zu rechnen war.

Generalanwältin Medina legt heute ihre Schlussanträge vor.

Weitere Informationen C-414/22

Weitere Informationen C-584/22

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Details

Date:
21 September 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Organizer

EU Court of Justice