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Pierre Cardin: Urteil des EU-Gerichts in der Rechtssache T-87/25 Westfälisches Textilwerk Adolf Ahlers / EU-Kommission
Mittwoch, 6. Mai 2026
Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-87/25 Westfälisches Textilwerk Adolf Ahlers / Kommission
Kartellrechtsverstoß beim Verkauf von Bekleidung der Marke Pierre Cardin
Pierre Cardin ist ein französisches Modehaus, das Lizenzen für die Herstellung und den Vertrieb von Bekleidung dieser Marke an Dritte vergibt. Westfälisches Textilwerk Adolf Ahlers war während des relevanten Zeitraums der größte Lizenznehmer für Bekleidung von Pierre Cardin im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR).
Die Kommission stellte fest, dass Pierre Cardin und Ahlers in den Jahren 2008 bis 2021 wettbewerbswidrige Vereinbarungen getroffen und ihr Verhalten aufeinander abgestimmt hätten, um Ahlers in den EWR-Ländern, in denen dieses Unternehmen über eine Lizenz von Pierre Cardin verfügte, vor Wettbewerb zu schützen. So hätten sie den grenzüberschreitenden Verkauf von Bekleidung der Marke Pierre Cardin sowie den Verkauf solcher Produkte an bestimmte Kunden, wie etwa Discounter, beschränkt.
Mit Beschluss vom 28. November 2024 verhängte die Kommission daher Geldbußen in Höhe von 2,2 Mio. Euro gegen Pierre Cardin und in Höhe von 3,5 Mio. Euro gegen Ahlers (siehe auch Pressemitteilung der Kommission IP/24/6104).
Ahlers hat den Kommissionsbeschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Nach Ansicht von Ahlers sind der Kommission im Rahmen der Bestimmung der Höhe der Geldbuße Fehler bei der Anwendung der Obergrenze von 10 % des Vorjahresumsatzes unterlaufen.
Das Gericht verkündet heute sein Urteil.
