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Nachträgliche religiöse Bekehrung: Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-222/22 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

15 June 2023

Donnerstag, 15. Juni 2023

Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C-222/22 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (Nachträgliche religiöse Bekehrung)

Selbst herbeigeführter Nachfluchtgrund

Ein iranischer Staatsangehöriger hat in Österreich 2015 erstmals beim Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA) einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt. Die Behörde wies den Antrag ab und erließ eine Rückkehrentscheidung.

2019 stellte der Betroffene einen Folgeantrag auf internationalen Schutz, den er damit begründete, dass er nach Rechtskraft der vorherigen abweisenden Entscheidung vom Islam zum Christentum konvertiert sei.

Das BFA wies seinen Antrag hinsichtlich der Zuerkennung des Status als Asylberechtigten ab, erkannte dem Betroffenen jedoch einen Status als subsidiär Schutzberechtigten zu und erteilte ihm eine befristete Aufenthaltsberechtigung. Die Konversion des Betroffenen sei nämlich ein selbst herbeigeführter Nachfluchtgrund, so dass nach österreichischem Recht lediglich subsidiärer Schutz zuzuerkennen sei.

Der Betroffene erhob gegen diesen Bescheid eine Beschwerde an das österreichische Bundesverwaltungsgericht, welches ihm das Asylrecht mit der Begründung zuerkannte, der selbst herbeigeführte Nachfluchtgrund der Konversion habe hier keinen missbräuchlichen Charakter und sei daher auch kein Hindernis.

Das BFA hat gegen dieses Urteil eine Amtsrevision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingereicht, welcher nun vom EUGH wissen möchte, ob das Unionsrecht einer Regelung eines Mitgliedstaates entgegensteht, wonach einem Fremden, der einen Folgeantrag stellt, in der Regel nicht der Status des Asylberechtigten zuerkannt wird, wenn die Verfolgungsgefahr auf Umständen beruht, die der Fremde nach Verlassen seines Herkunftsstaates selbst geschaffen hat (siehe auch die Mitteilung des VwGH).

Generalanwalt Richard de la Tour legt heute seine Schlussanträge vor.

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Date:
15 June 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice