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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-600/23 Royal Football Club Seraing

01 October

Dienstag, 1. Oktober 2024, 9.00 Uhr!

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C-600/23 Royal Football Club Seraing

FIFA: Verbot der Beteiligung Dritter an den wirtschaftlichen Rechten von Spielern

2015 führte die FIFA neue Regeln betreffend das Eigentum Dritter an den wirtschaftlichen Rechten von Spielern und den Einfluss Dritter auf Vereine ein.

Danach dürfen weder Vereine noch Spieler mit einer Drittpartei einen Vertrag abschließen, der einer Drittpartei einen gänzlichen oder partiellen Anspruch auf eine Entschädigung, die bei einem künftigen Transfer eines Spielers von einem Verein zu einem anderen fällig wird, oder beliebige Rechte im Zusammenhang mit einer Transferentschädigung gewährt.

Außerdem darf kein Verein einen Vertrag unterzeichnen, der es dem/den gegnerischen Verein(en) und umgekehrt oder Dritten ermöglicht, in Beschäftigungs- und Transferangelegenheiten die Fähigkeit zu erwerben, die Unabhängigkeit oder die Politik des Vereins oder die Leistungen seiner Mannschaften zu beeinflussen.

Die FIFA-Disziplinarkommission verhängte gegen den belgischen Royal Football Club Seraing Registrierungssperren und eine Geldstrafe in Höhe von 150 000 Schweizer Franken, weil er gegen diese Verbote verstoßen habe. Der Verein hatte nämlich mit dem maltesischen Unternehmen Doyen Sports Investment, dessen Geschäftstätigkeit sich auf die finanzielle Unterstützung von Fußballvereinen konzentriert, Finanzierungsvereinbarungen für bestimmte Spieler abgeschlossen. Diese Vereinbarungen gewährten Doyen Sports Investment 30 bzw. 25 % des aus den Verbandsrechten stammenden finanziellen Wertes der Spieler.

Der vom Club Seraing bei der Berufungskommission der FIFA eingelegte Einspruch, seine anschließend beim schweizerischen Sportschiedsgericht eingelegte Berufung und seine Klage auf Aufhebung des Schiedsspruchs vor dem Schweizerischen Bundesgericht blieben ohne Erfolg.

Der Club begehrt jetzt im Rahmen eines Verfahrens gegen die FIFA, die UEFA und den belgischen Fußballverband URBSFA vor den belgischen Gerichten die Feststellung, dass die streitigen FIFA-Regeln gegen Unionsrecht verstoßen. Außerdem verlangt er Schadensersatz.

Der belgische Kassationshof möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht es verbietet, dass einem Schiedsspruch Rechtskraft und Beweiskraft gegenüber Dritten verliehen wird, wenn die Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht von einem Gericht eines Staates vorgenommen worden ist, der nicht Mitglied der EU und nicht zur Vorlage eines Vorabentscheidungsersuchens an den Gerichtshof berechtigt ist.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt.

Weitere Informationen

 

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Details

Date:
01 October
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice