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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑260/22 Seven.One Entertain Group

29 March 2023

Mittwoch, 29. März 2023

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof in der Rechtssache C‑260/22 Seven.One Entertain Group

Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe

Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen.

Das Landgericht hat über einen Rechtsstreit zwischen dem Sendeunternehmen Seven.One Entertainment Group und der Rechteverwertungsgesellschaft Corint Media zu entscheiden. Seven.One ist durch Privatkopien erheblich betroffen, u. a. in Form der Aufzeichnung ihres Programms mittels (Online) Videorecordern. Sie fordert von Corint Media die vertragsgemäße Durchsetzung der Leermedienabgabe und die Ausschüttung entsprechender Erlöse. Corint Media kann dieser Forderung jedoch derzeit nicht nachkommen, da Sendeunternehmen nach deutschem Urheberrecht von der Leermedienabgabe ausgeschlossen sind.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt:

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Details

Date:
29 March 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice