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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 Sąd Rejonowy w Białymstoku und C-374/23 Adoreikė

12 March

Dienstag, 12. März 2024

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 Sąd Rejonowy w Białymstoku und C-374/23 Adoreikė

Höhe der Vergütung und Unabhängigkeit von Richtern

C-146/23 Sąd Rejonowy w Białymstoku:

XL, ein polnischer Richter, wurde erst durch einen Beschluss des Präsidenten der Republik Polen vom 4. Dezember 2003 zum Richter am Rayongericht Suwałki ernannt, dann durch eine Entscheidung des Justizministers auf den Posten eines Richters am Rayongericht Białystok versetzt.

XL erhob gegen das Rayongericht Białystok Klage auf Zahlung eines Betrags von 10 000 PLN aus dem Anspruch auf Dienstbezüge für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023, zuzüglich gesetzlicher Verzugszinsen.

Er macht u. a. geltend, dass die Gesetze zur Änderung der Vorschriften über die Art und Weise, wie die Vergütung von Richtern zu bestimmen sei, gegen das Unionsrecht verstießen, da sie darauf abzielten, die Unabhängigkeit der Richter zu beseitigen und die Voraussetzungen zu schaffen, die es der Legislative und der Exekutive ermöglichten, auf gerichtliche Entscheidungen Einfluss zu nehmen. Folglich werde das Recht des Einzelnen auf Zugang zu einem unabhängigen Richter gefährdet.

Das vorlegende Gericht möchte vom EuGH wissen, ob der Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit nationalen Vorschriften entgegensteht, die zwecks Begrenzung der Haushaltsausgaben bewirken, dass von dem Mechanismus zur Festsetzung der richterlichen Bezüge auf der Grundlage objektiver Kriterien abgewichen wird und die zur Folge haben, dass die Höhe der Richterbesoldung dauerhaft herabgesetzt wird. Denn dies verstoße gegen die Verfassungsgarantien, die gewährleisten, dass die Richter eine der Würde ihres Amtes und dem Umfang ihrer Pflichten angemessene Vergütung erhalten und dass die Rechtsprechung von unabhängigen Gerichten und unabhängigen Richtern ausgeübt wird.

C-374/23 Adoreikė:

SR und RB, zwei Richter am Regionalverwaltungsgericht Vilnius, begehren von der Republik Litauen Schadensersatz in Höhe von jeweils 74 286,09 und 95 620,17 Euro.

Sie erhoben beim Regionalen Verwaltungsgericht Vilnius eine diesbezügliche Klage, mit der Begründung, dass die Höhe ihrer Bezüge vom politischen Willen der anderen Staatsgewalten – der Exekutive und der Legislative – abhänge und dies nicht nur mit dem in der Verfassung der Republik Litauen verankerten Grundsatz der Unabhängigkeit der Richter, sondern auch mit den internationalen Verpflichtungen der Republik Litauen unvereinbar sei.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt.

Weitere Informationen C-146/23

Weitere Informationen C-374/23

 

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Details

Date:
12 March
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice