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Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gericht in den verbundenen Rechtssachen T-830/22 und T‑156/23 Polen / Kommission

03 July

Mittwoch, 3. Juli 2024

Mündliche Verhandlung vor dem Gericht in den verbundenen Rechtssachen T-830/22 und T‑156/23 Polen / Kommission

Verrechnung von Zwangsgeldern

Mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 verhängte der Vizepräsident des Gerichtshofs gegen Polen ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 1 Mio. Euro, weil es der zuvor ergangenen Anordnung nicht nachgekommen war, während eines laufenden Vertragsverletzungsverfahrens im Zusammenhang mit der polnischen Justizreform von 2019 bestimmte Teile der Reform auszusetzen (siehe Press release No 192/21). Mit Beschluss vom 21. April 2023 wurde das Zwangsgeld auf 500 000 Euro pro Tag herabgesetzt, da Polen der Anordnung inzwischen teilweise nachgekommen war (siehe Pressemitteilung Nr. 65/23). Mit Urteil vom 5. Juni 2023 stellte der Gerichtshof schließlich fest, dass die polnische Justizreform von Dezember 2019 gegen das Unionsrecht verstößt (siehe Pressemitteilung Nr. 89/23).

Polen wendet sich nun vor dem Gericht der EU gegen Beschlüsse der Kommission, die Zwangsgelder für den Zeitraum vom 15. Juli bis 28. Oktober 2022 mit Ansprüchen Polens gegenüber dem EU-Haushalt zu verrechnen. Es macht insbesondere geltend, dass die Vorschriften, die es laut der einstweiligen Anordnung aussetzen musste, ab dem 15. Juli 2022 nicht mehr anwendbar waren. Folglich sei kein Zwangsgeld mehr angefallen.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt.

Weitere Informationen T-830/22

Weitere Informationen T-156/23

 

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Details

Date:
03 July
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Venue

EU General Court
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
(00352) 43 03-1
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Organizer

EU General Court