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Konzessionsverlängerung für die Morandi-Brücke in Genua: Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑683/22 Adusbef

30 April

Dienstag, 30. April 2024

9.00 Uhr!

Schlussanträge des Generalanwalts am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C‑683/22 Adusbef (Morandi-Brücke)

Konzessionsverlängerung für die Morandi-Brücke in Genua

Am 14. August 2018 stürzte die Morandi-Brücke (Polcevera-Viadukt) in Genua ein. 43 Menschen starben. Das italienische Ministerium für nachhaltige Infrastruktur und Mobilität leitete daraufhin ein Verfahren gegen die Konzessionsnehmerin dieses Autobahnabschnitts, die Autostrade per l‘Italia SpA (ASPI), ein. Es warf ihr vor, ihre Instandhaltungspflichten schwerwiegend verletzt zu haben. Das Verfahren endete mit einem Vergleich. Es wurde zwar eine schwerwiegende Pflichtverletzung festgestellt, das Konzessionsverhältnis wurde jedoch letztlich fortgeführt. Eine Kündigung hätte hohe staatliche Entschädigungszahlungen an die ASPI mit sich gebracht.

Der italienische Verbraucherschutzverband sowie weitere Verbände beanstanden die Fortsetzung der Konzession vor einem italienischen Gericht. Ihrer Ansicht nach hätte die Konzession beendet werden müssen und es hätte einer öffentlichen Ausschreibung bedurft.

Das italienische Gericht hat den Gerichtshof hierzu um Auslegung des Unionsrechts zu Konzessionsvergaben ersucht.

Generalanwalt Campos Sanchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor.

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Details

Date:
30 April
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice