Thu. Sep 19th, 2024
Loading Events

« All Events

  • This event has passed.

Kirchenaustritt als Kündigungsgrund in kirchlichem Krankenhaus: Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-630/22

05 September 2023

Dienstag, 5. September 2023

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C-630/22 Kirchliches Krankenhaus

Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf

Eine Hebamme, die bis 2014 beim „Deutschen Caritasverband“ als Arbeitnehmerin beschäftigt war, ist nach der Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten.

Nach deutschem Recht stellt ein solcher Austritt eine rechtmäßige Beendigung des staatlich registrierten Kirchenmitgliedschaftsverhältnisses dar. Bei einem erneuten Einstellungsgespräch im Frühjahr 2019 wurde die Zugehörigkeit der betreffenden Person zur katholischen Kirche nicht angesprochen. Sie wurde anschließend erneut eingestellt.

Nachdem sie ihre Arbeit wiederaufgenommen hatte, erkannte die Personalabteilung, dass sie nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche ist. Sie wurde darüber informiert, dass dieser Entzug nicht im Einklang mit der einschlägigen nationalen Regelung stehe, nach welcher der Kirchenaustritt eines Arbeitnehmers einen Kündigungsgrund darstelle. Die Beschäftigung selbst hänge nach dieser Regelung jedoch nicht von der Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ab. Daraufhin wurde der Hebamme gekündigt.

Unter diesen Umständen hat sich das Bundesverwaltungsgericht an den Gerichtshof gewandt. Es möchte wissen, ob eine nationale Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist, wenn sie vorsieht, dass ein Arbeitgeber mit der Eigenschaft einer privaten Organisation, deren Ethos auf religiösen Grundsätzen beruht, berechtigt ist, von seinen Arbeitnehmern zu verlangen, dass sie sich nicht aus der betreffenden Religionsgemeinschaft zurückziehen, ohne jedoch von allen seinen Arbeitnehmern die Zugehörigkeit zu dieser Religionsgemeinschaft zu verlangen.

Es möchte also vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionsrecht vereinbar ist, dass Arbeitnehmer, die der katholischen Kirche angehört haben, aber aus ihr ausgetreten sind, und Arbeitnehmer, die ihr niemals angehört haben, nicht gleichbehandelt werden.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt.

Weitere Informationen

Forward to your friends

Details

Date:
05 September 2023
Event Categories:
, ,
Event Tags:
, ,

Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
+ Google Map
Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice