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Kartellschadensersatzansprüchen: Mündliche Verhandlung vor dem EU-Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C‑253/23 ASG 2

07 May

Dienstag, 7. Mai 2024

Mündliche Verhandlung vor dem Gerichtshof (Große Kammer) in der Rechtssache C‑253/23 ASG 2

Abtretung von Kartellschadensersatzansprüchen

32 Sägewerksbetriebe aus Deutschland, Belgien und Luxemburg haben der Ausgleichsgesellschaft für die Sägeindustrie Nordrhein-Westfalen (ASG 2) ihre Rechte abgetreten. Die ASG 2 ist eine Rechtsdienstleisterin.

Die Betriebe bezogen seit 2005 Rundholz aus NRW, und das zu – ihrer Ansicht nach – kartellbedingt überhöhten Preisen. Daraus sei ihnen ein Schaden entstanden.

2020 erhob die ASG 2 für die 32 Sägewerkbetriebe vor dem Landgericht Dortmund eine Klage auf Kartellschadensersatz gegen das Land NRW.

Das Landgericht weist darauf hin, dass in der deutschen Rechtsprechung Abtretungen von Kartellschadensersatzansprüchen zwecks gebündelter Durchsetzung für unzulässig gehalten werden.

Es möchte vom Gerichtshof wissen, ob diese Sichtweise mit dem Unionsrecht vereinbar ist.

Heute findet die mündliche Verhandlung statt.

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Details

Date:
07 May
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice