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Innogy-Übernahme durch E.ON: EU-Gericht verhandelt Rechtssachen T‑63/21 Stadtwerke Frankfurt am Main, T-64/21 Mainova und T-65/21 enercity / Kommission

19 April 2023

Mittwoch, 19. April 2023

Mündliche Verhandlung vor dem Gericht in den Rechtssachen T‑63/21 Stadtwerke Frankfurt am Main /, T-64/21 Mainova /,  und T-65/21 enercity / Kommission

Übernahme von Innogy durch E.ON

Mit Beschluss vom 17. September 2019 Kommission genehmigte die Kommission die Übernahme des bis dahin zu RWE gehörenden Energieunternehmens Innogy durch E.ON unter Auflagen (siehe Pressemitteilung der Kommission IP/19/5582).

Die drei oben genannten Unternehmen – Energieversorger und -lieferanten aus Deutschland und eine kommunale Holdinggesellschaft – haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten.

Heute findet die mündliche Verhandlung über die Klagen dieser drei Unternehmen statt.

Weitere Informationen T-63/21

Weitere Informationen T-64/21

Weitere Informationen T-65/21

Zur Erinnerung: Die vorgenannten Unternehmen haben auch den Beschluss der Kommission vom 26. Februar 2019 angefochten, mit dem die Kommission die Übernahme von E.ON-Vermögenswerten aus dem Bereich der Erzeugung von Öko- und Atomstrom durch RWE genehmigte (siehe Pressemitteilung der Kommission IP/19/132): anhängige Rechtssachen T‑320/20 bis T‑322/20; die mündliche Verhandlung fand am 17. Juni 2022 statt.

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