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Glücksspielrecht: Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C-55/22 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch

14 September 2023

Donnerstag, 14. September 2023

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-55/22 Bezirkshauptmannschaft Feldkirch

 Grundsatz „ne bis in idem“ bei glücksspielrechtlichen Bestimmungen

Die Bezirkshauptmannschaft Feldkirch verhängte gegen den Betreiber eines Lokals eine Geldstrafe. Die Behörde lastete ihm einen Verstoß gegen das Glückspielgesetz an.

Hiergegen klagte der Betreiber vor dem Landesverwaltungsgericht. Seiner Beschwerde wurde Folge gegeben, die Geldstrafen aufgehoben und das Verwaltungsverfahren eingestellt.

Später verhängte die Behörde wegen erneut eine Geldstrafe gegen den Lokalbetreiber. Er habe wieder gegen das Glückspielgesetz verstoßen, allerdings gegen eine andere Vorschrift als beim ersten Mal. Das angerufene Landesverwaltungsgericht gab der neuen Klage noch einmal statt. Es ist der Auffassung, es liege dem Unionsrecht zufolge unzulässige Doppel- oder Mehrfachbestrafung vor.

Die Behörde hat gegen dieses Urteil eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof erhoben. Dieser möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob das unionsrechtliche Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“) eine Verwaltungsstrafbehörde daran hindert, in einem solchen Fall Geldstrafen zu verhängen.

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Details

Date:
14 September 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice