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EU Judgment in Cases C-420/22 NW and C-528/22 PQ on classified information

25 April

Thursday 25 April 2024

EU Judgment in Cases C-420/22 NW (Classified Information) and C-528/22 PQ on classified information

(Area of freedom, security and justice – Fundamental Rights & Citizenship of the Union)

Two non-EU-country nationals of Turkish and Nigerian nationality have been legally resident in Hungary for several years. Both live with Hungarian nationals and have Hungarian children.

In two unreasoned opinions dated 2020 and 2021, the Office for the Protection of the Constitution found that their presence on Hungarian territory was detrimental to national security interests. This specialised body classified the data on which it based its opinion as classified information.

Following these opinions, the Police Authority responsible for foreigners withdrew the long-term resident status of the first person and rejected an application for a national settlement permit, submitted by the second person.

In addition, according to Hungarian regulations, the person concerned and his or her representative do not have the opportunity to express their views on an unmotivated decision by the competent bodies. Even though they can request access to classified information, the protection of the public interest takes precedence over their right to information. Moreover, even if they obtain access to such information, they may not use it in administrative or judicial proceedings.

The Court of Szeged (Hungary), before which these cases were brought, asks the Court of Justice about the compatibility of these rules of national legislation with EU law.

Background Documents C-420/22

Background Documents C-528/22

 


Donnerstag, 25. April 2024

Urteile des Gerichtshofs in den Rechtssachen C-420/22 NW und C-528/22 PQ (Verschlusssachen)

Entzug des Aufenthaltsrechts von Familienangehörigen von Unionsbürgern

C-420/22: Ein Türke heiratete 2004 eine Ungarin. 2005 bekam das Paar ein Kind, das die ungarische Staatsangehörigkeit besitzt. Der türkische Ehemann ist in Ungarn sozial integriert und sichert mit seinem Einkommen den Lebensunterhalt seiner Familie. Nach fünf Jahren rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalts in Ungarn wurde ihm eine bis 2022 gültige Daueraufenthaltskarte ausgestellt.

2021 erklärte das ungarische Amt für Verfassungsschutz jedoch, dass sein Aufenthalt die nationalen Sicherheitsinteressen Ungarns verletze. Die Informationen, auf die sich das Amt dafür stützte, stufte es als Verschlusssache ein. Sie blieben somit geheim, auch gegenüber der Ausländerbehörde, die dem Betroffenen daraufhin seine Daueraufenthaltskarte entzog und ihn aufforderte, Ungarn zu verlassen. Die persönlichen Umstände des Betroffenen wurden dabei nicht berücksichtigt.

Das von dem Betroffenen angerufene ungarische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit dem Unionrecht vereinbar ist, dass einem Angehörigen von Unionsbürgern unter solchen Umständen und auf diese Weise das Aufenthaltsrecht entzogen werden kann.

C-528/22: Ein Nigerianer reiste 2005 legal nach Ungarn ein und hielt sich dort anschließend rechtmäßig auf. Seit 2011 hat er eine ungarische Lebensgefährtin, mit der er 2012 und 2021 zwei Kinder bekam, die beide die ungarische Staatsbürgerschaft besitzen und um die er sich seit ihrer Geburt kümmert. 2014 beantragte er eine Daueraufenthaltskarte, die ihm mit Gültigkeit bis 2020 erteilt wurde. Eine erneute Erlaubnis zum Daueraufenthalt wurde ihm jedoch verwehrt, mit der Begründung, dass sein Aufenthalt die nationalen Sicherheitsinteressen Ungarns gefährde. Die Informationen, auf die sich diese Ablehnung stützte, stufte das ungarische Amt für Verfassungsschutz als Verschlusssache ein, sodass sie geheim blieben, auch gegenüber der Ausländerbehörde

Das von dem Betroffenen angerufene (selbe) ungarische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob einem Angehörigen von Unionsbürgern unter solchen Umständen und auf solche Weise die Erlaubnis zum Daueraufenthalt versagt werden kann.

Generalanwalt Richard de la Tour hat das in seinen Schlussanträgen vom 23. November 2023 verneint.

Weitere Informationen C-420/22

Weitere Informationen C-528/22

 

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Details

Date:
25 April
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice