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EU Court of Justice judgment in Case C-792/22 Energotehnica

26 September

Thursday 26th September 2024

EU Court of Justice judgment in Case C-792/22 Energotehnica

(Charter of Fundamental Rights – Social policy)

Following the death of an electrician due to electrocution during an intervention, administrative proceedings were opened against his employer. At the same time, criminal proceedings for negligence and manslaughter were opened against the foreman. The victim’s family also joined the criminal proceedings.

The administrative court hearing the case concluded that this was not an ‘accident at work’. It annulled the administrative sanctions imposed on the employer and foreman. According to national legislation, as interpreted by the Romanian Constitutional Court, this administrative decision prevents the criminal court from reconsidering whether the accident was an accident at work.

In this context, the Court of Appeal of Brașov (Romania) questions the Court of Justice on the compatibility between this national law, as interpreted by the Constitutional Court, and EU law on the safety of workers (Council Directive 89/391/EEC).

Background Documents C-792/22

 


Donnerstag, 26. September 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑792/22 Energotehnica

Rechtliche Konsequenzen nach Unfall am Arbeitsplatz

In Rumänien wurde nach dem Tod eines Elektrikers bei einem Eingriff an einer elektrischen Anlage gegen die Firma, bei der er angestellt war, ein Verwaltungsverfahren eingeleitet. Parallel dazu wurde ein Strafverfahren gegen den Vorarbeiter der Firma wegen Missachtung der gesetzlichen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sowie wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Die Familie des Verstorbenen schloss sich diesem Strafverfahren als Nebenkläger gegen die Firma und den Vorarbeiter an.

Am Ende des Verwaltungsverfahrens entschied das Verwaltungsgericht mit rechtskräftigem Urteil, dass der fragliche Eingriff keinen Arbeitsunfall dargestellt habe. Dies hatte zur Folge, dass die gegen die Firma verhängten Verwaltungssanktionen aufgehoben wurden. Außerdem sieht die rumänische Regelung in ihrer Auslegung durch das rumänische Verfassungsgericht vor, dass rechtskräftige Urteile anderer Gerichte als Strafgerichte über eine Vorfrage in einem Strafverfahren vor den Strafgerichten Rechtskraftwirkung haben. Die Einstufung dieses Eingriffs als Arbeitsunfall stelle eine solche Vorfrage dar.

Das rumänische Strafgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die Richtlinie 89/391, die die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit bezweckt, einer solchen Regelung entgegensteht. Diese Regelung hindere das Strafgericht daran, zu prüfen, ob der besagte Eingriff als Arbeitsunfall eingestuft werden kann, und damit strafrechtliche oder zivilrechtliche Sanktionen gegen den Vorarbeiter und den Arbeitgeber zu verhängen.

Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 11. April 2024 die Ansicht vertreten, dass die Richtlinie einer solchen Bindungswirkung grundsätzlich nicht entgegenstehe. Die Nebenkläger müssten jedoch die Möglichkeit haben, Beweise für die Einstufung des fraglichen Ereignisses als Arbeitsunfall vor dem Strafgericht vorzulegen, wenn sie keine Möglichkeit hatten, diese vor dem Verwaltungsgericht vorzulegen.

Weitere Informationen

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Details

Date:
26 September
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice