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EU Court Judgment in Case C-167/22 Commission v Denmark – Maximum parking time

21 December 2023

Thursday 21st December

Judgment in Case C-167/22 Commission v Denmark (Maximum parking time)

(Transport)

In 2018, Denmark introduced a rule limiting the maximum parking time at public rest areas along the Danish motorway network to 25 hours.

The European Commission considers that this rule constitutes a restriction on the freedom to provide transport services, as it does not affect Danish and non-resident road hauliers in the same way. It has therefore initiated infringement proceedings against Denmark.

Denmark maintains its position that the 25-hour rule complies with European Union law. The rule applies to both Danish and non-resident hauliers. Moreover, the latter have other parking options in Denmark.

Unconvinced by the Danish government’s arguments, the Commission brought an action for failure to fulfil obligations before the Court of Justice.

Background Documents C-167/22

 


Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C‑167/22 Kommission / Dänemark (Maximale Parkdauer)

Maximale Parkdauer auf staatseigenen Autobahnrastplätzen

Die Kommission ist der Ansicht, dass Dänemark dadurch gegen die EU-Bestimmungen über den freien Verkehr von Transportdienstleistungen verstoßen habe, dass es die Parkdauer auf staatseigenen Autobahnrastplätzen auf höchstens 25 Stunden begrenzt habe.

Die 25-Stunden-Regel begründe zwar keine unmittelbare Diskriminierung, behindere aber dennoch den freien Dienstleistungsverkehr, da sie sich auf dänische und ausländische Spediteure unterschiedlich auswirke. Für Fahrer ausländischer Spediteure dürfte es schwieriger sein, ihre unionsrechtlichen Lenk- und Ruhezeitpflichten zu erfüllen als für Fahrer dänischer Spediteure, die Betriebsstätten in Dänemark hätten, zu denen die Fahrer zurückkehren könnten, um dort zu parken und ihre Ruhezeiten einzuhalten.

Die Regel könne nicht mit den von Dänemark angeführten Zielen gerechtfertigt werden, nämlich sicherzustellen, dass mehr Kapazitäten zur Verfügung stünden, damit die Fahrer ihre Pausen und kürzere Ruhezeiten dort verbringen könnten, das rechtswidrige und verkehrsgefährdende Parken auf Autobahnrastplätzen zu beenden, geordnete Verhältnisse auf den Rastplätzen herzustellen und die negativen Auswirkungen des Langzeitparkens zu bekämpfen sowie sichere Umwelt- und Arbeitsbedingungen für die Fahrer zu gewährleisten. Denn die 25 Stunden-Regel sei nicht geeignet, diese Ziele zu erreichen, und gehe im Übrigen über das hierzu Erforderliche hinaus.

Die Kommission hat deswegen eine Vertragsverletzungsklage gegen Dänemark vor dem Gerichtshof erhoben. Ohne Schlussanträge.

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Details

Date:
21 December 2023
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice