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EU-Bio-Logo für Arzneitees: Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑618/23 SALUS
Donnerstag, 30. Januar 2025
Schlussanträge des Generalanwalts am Gerichtshof in der Rechtssache C‑618/23 SALUS
EU-Bio-Logo für Arzneitees?
Die beiden Unternehmen Salus und Astrid Tandy vertreiben u.a. traditionelle pflanzliche Arzneimittel im Sinne des Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel.
Astrid Tandy beanstandet vor den deutschen Gerichten u.a., dass Salus auf der Verpackung des „Salus Arzneitee Salbeiblätter“, der als traditionelles pflanzliches Arzneimittel einzustufen ist, das Bio-Logo der EU sowie andere Angaben nach der EU-Öko-Verordnung 2018/848 verwendet, nämlich den Kontrollstellencode und die Angabe „Nicht-EU-Landwirtschaft“. Nach Ansicht von Astrid Tandy lassen die Kennzeichnungsvorschriften des Gemeinschaftskodexes solche Angaben nicht zu.
Salus macht hingegen geltend, dass die EU-Ökoverordnung von 2018 – anders als ihre Vorgängerverordnung – ausdrücklich auch für „traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis“ und damit auch für ihre Arzneitees gelte. Selbst wenn aber die Arzneitees nicht als solche Zubereitungen eingestuft werden könnten, seien die Öko-Angaben zulässig, weil sie „für den Patienten wichtig“ im Sinne des Gemeinschaftskodexes seien.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Gerichtshof um Vorabentscheidung über diese Fragen ersucht.
Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor. Die Verlesung der Schlussanträge wird auf unserer Website Curia live gestreamt.
