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DSGVO: Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑757/22 Meta Platforms Ireland (Verbandsklage)

11 July

Donnerstag, 11. Juli 2024

Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtssache C‑757/22 Meta Platforms Ireland (Verbandsklage)

Verbandsklage wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung

Der deutsche Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände hat vor den deutschen Gerichten eine Unterlassungsklage gegen Meta Platforms Ireland erhoben. Das Unternehmen habe seinen Nutzern kostenlose Spiele von Drittanbietern zugänglich gemacht und dabei gegen die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und zum Schutz der Verbraucher verstoßen.

Bereits 2020 ersuchte der Bundesgerichtshof (BGH) den EuGH um Präzisierung der Klagerechte von Verbänden wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Mit Urteil vom 28. April 2022 stellte der Gerichtshof fest, dass Verbraucherschutzverbände gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben können. Solche Klagen könnten unabhängig von der konkreten Verletzung des Rechts einer betroffenen Person auf den Schutz ihrer Daten und ohne entsprechenden Auftrag erhoben werden (siehe Pressemitteilung Nr. 68/22).

Der BGH ist der Ansicht, dass für den vorliegenden Fall, in dem eine Verletzung der Informationspflicht des Verantwortlichen hinsichtlich des Zwecks der Datenverarbeitung und der Empfänger der personenbezogenen Daten geltend gemacht werde, noch eine weitere Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verbandsklage zu klären sei, nämlich dass mit der Klage geltend gemacht wird, dass die Rechte einer betroffenen Person „infolge einer Verarbeitung“ verletzt worden seien. Er hat den EuGH daher erneut um Vorabentscheidung ersucht.

Generalanwalt Richard de la Tour hat in seinen Schlussanträgen vom 25.  Januar 2024 die Ansicht vertreten, dass diese Voraussetzung erfüllt sei, wenn die Klage im Zusammenhang mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten darauf gestützt werde, dass der Verantwortliche seine Informationspflicht über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger der Daten verletzt habe, da eine solche Verletzung die Verarbeitung rechtswidrig machen könne.

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Details

Date:
11 July
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice