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Bejagung von Wölfen in Spanien: Schlussanträge der Generalanwältin am EU-Gerichtshof in der Rechtssache C-436/22 ASCEL

25 January

Donnerstag, 25. Januar 2024

Schlussanträge der Generalanwältin am Gerichtshof in der Rechtssache C-436/22 ASCEL

Bejagung von Wölfen in Spanien

2019 genehmigte die spanische autonome Gemeinschaft Kastilien und León einen Plan für die Jagd auf Wölfe nördlich des Flusses Duero für die Saisons 2019/2020, 2020/2021 und 2021/2022.

Nach der EU-Habitatrichtlinie gilt der Wolf zwar als streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Die in Spanien sich nördlich des Duero befindlichen Populationen sind davon jedoch ausgenommen; ihre Bejagung kann von der Verwaltung geregelt werden.

Die Vereinigung für die Erhaltung und die Erforschung des iberischen Wolfes (ASCEL) hat den Jagdplan vor dem Obergericht Kastilien und León angefochten. Sie begeht die Nichtigerklärung dieses Plans sowie Ersatz für die Schäden, die den Wildtieren zugefügt worden seien.

Das spanische Gericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob die streitige Bejagung des Wolfes mit der Habitatrichtlinie vereinbar ist.

Generalanwältin Kokott legt heute ihre Schlussanträge vor.

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Details

Date:
25 January
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice