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Beihilfen für Finnair angesichts der Coronakrise: Urteil des EU-Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C-353/21 P Ryanair / Kommission

30 May

Donnerstag, 30. Mai 2024

Urteil des Gerichtshofs in der Rechtsmittelsache C-353/21 P Ryanair / Kommission (Rechtsmittel – Staatliche Beihilfen – Finnland – COVID-19)

Beihilfen für Finnair angesichts der Coronakrise

Mit Beschluss vom 9. Juni 2020 genehmigte die Kommission eine Rekapitalisierung von Finnair in Höhe von 286 Mio. Euro, die im Zusammenhang mit dem Ausbruch der Coronakrise durch die Zeichnung neuer Anteile seitens des finnischen Staates erfolgen sollte (siehe Pressemitteilung der Kommission IP/20/1032).

Ryanair hat diese Genehmigung vor dem Gericht der EU angefochten. Dieses hat die Klage mit Urteil vom 22. Juni 2022 vollumfänglich abgewiesen (siehe Pressemitteilung Nr. 111/22).

Gegen dieses Urteil hat Ryanair ein Rechtsmittel vor dem Gerichtshof eingereicht.

Weitere Informationen

Zur Erinnerung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2020 genehmigte die Kommission eine Darlehensgarantie Finnlands in Höhe von 600 Mio. Euro zugunsten von Finnair, mit der die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Krise abgefedert werden sollten. Ryanair hat diese Genehmigung vor dem Gericht der EU angefochten, jedoch ohne Erfolg: Mit Urteil vom 14. April 2021 (T-388/20) wies das Gericht die Klage ab (siehe Pressemitteilung Nr. 53/21). Gegen dieses Urteil hat Ryanair ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt (C-353/21 P).

 

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Details

Date:
30 May
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Venue

EU Court of Justice
Palais de la Cour de Justice, Boulevard Konrad Adenauer, Kirchberg
Luxembourg, 2925 Luxembourg
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Phone
+35243031

Organizer

EU Court of Justice