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Brüssel/Berlin 21. April 2021. Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für einen delegierten Rechtsakt im Rahmen der EU-Taxonomie für nachhaltige Finanzierung vorgelegt. Die Frage, wie in diesem Rahmen Investitionen in Erdgasprojekte eingestuft werden, wurde kurzfristig auf einen separaten Gesetzgebungsvorschlag Ende des Jahres verschoben.

Dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Es ist bedauerlich, dass im jetzigen Verfahren keine klaren und verlässlichen Perspektiven für Versorgungssicherheit eröffnet wurden und dafür, wie die Wärmewende in Deutschland forciert werden kann. Nach Kernkraft- und Kohleausstieg brauchen wir dringend gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als Brückentechnologie, um die Versorgungssicherheit aufrecht zu erhalten. Der “Brennstoffwechsel” von Kohle zu Gas spart dabei schon heute CO2-Emissionen ein. Auch deswegen ist es unverständlich, dass sich die Bundesregierung nicht auf eine gemeinsame Position verständigen konnte, obwohl die Taxonomie-Frage für Investitionen in Gasprojekte entscheidend ist für den Erfolg der Energiewende und die Erreichung der Klimaziele.

Der Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen EU bis 2050 findet jetzt statt. Weil dieser Prozess mit langen Investitionszyklen verbunden ist, brauchen wir schnellstmöglich Investitionssicherheit. Das gilt insbesondere für die Frage, ob diese Investitionen auch als nachhaltig angesehen werden können. Nur so können kommunale Energieversorger ihren Beitrag dazu leisten, die ambitionierten Klimaziele bis 2030 zu erreichen.

Es ist zwar erfreulich, dass sich die bisher vorgeschlagenen realitätsfernen negativen Kriterien für Investitionen in gasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen nicht durchgesetzt haben. Dass die EU-Kommission die Bewertung von Erdgasprojekten aber nun ausgelagert hat, darf nicht zu einer jahrelangen Hängepartie in einem europäischen Gesetzgebungsverfahren führen. Für die größte Volkswirtschaft in Europa ist die Frage einer verlässlichen und bezahlbaren Stromversorgung existenziell.“

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