Wed. Sep 18th, 2024

Dresden, 16. Juli 2024

Die „Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen“ bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat zusammen mit der spezialisierten sowie regulierten Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG, einer deutschen Wertpapierhandelsbank, die marktschonende Veräußerung von ca. 49.858 Bitcoins zwischen dem 19. Juni 2024 und dem 12. Juli 2024 mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes erfolgreich abgeschlossen.

Der Veräußerungserlös beträgt 2.639.683.413,92 Euro. Dieser Milliardenbetrag ist weiterhin nur vorläufig für das Strafverfahren zum Komplex „movie2k“ beim Landgericht Leipzig gesichert. Es ist derzeit nicht vorhersehbar, wann eine Entscheidung durch das zuständige Gericht zur Einziehung getroffen und diese rechtskräftig wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat im Rahmen einer sogenannten „Notveräußerung“ nach § 111p der Strafprozessordnung entschieden, die vom Angeschuldigten kurzfristig übertragenen Bitcoins zeitnah zu veräußern. Die Veräußerung vermögenswerter Gegenstände bereits vor Abschluss eines laufenden Strafverfahrens ist rechtlich immer dann geboten, wenn ein erheblicher Wertverlust von circa zehn Prozent oder mehr droht. Diese Voraussetzungen waren bei den volatilen Bitcoins aufgrund der enormen und extrem schnellen Preisschwankungen jederzeit gegeben.

Das Bankhaus wurde mit der marktschonenden und markgerechten Veräußerung der Bitcoins beauftragt. Der tagesaktuelle Wert der Bitcoins und sonstige nicht vorhersehbare kursbeeinflussende Umstände sind für die Entscheidung, ob und wann notveräußert wird, irrelevant. Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte.

Nach Abschluss der umfangreichen Vorbereitungen erfolgten die aufgrund der Notveräußerung eilbedürftigen Verkäufe der Bitcoins in einer Vielzahl von kleinen Tranchen über einen Zeitraum von ca. dreieinhalb Wochen. Von Beginn an wurde regelmäßig weniger als ein Prozent des Marktvolumens an Bitcoins meist zu über 90 Prozent außerbörslich (OTC – over the counter) marktschonend gehandelt. In dieser Größenordnung besteht kein unmittelbarer Einfluss auf den Bitcoinkurs.

Bei dieser in der Bundesrepublik Deutschland in dieser Höhe bisher einmaligen Notveräußerung wurde stets ein marktgerechter Preis erzielt. Im Bitcoinmarkt gab es jederzeit erhebliche Handelsvolumen. Der amerikanische Nationalfeiertag am 4. Juli 2024 hatte keinen Einfluss, weil nur eine geringe Menge an Bitcoins mit einem Marktanteil von ca. 0,28 Prozent des Handelsvolumens dieses Tages überwiegend außerbörslich mit europäischen Partnern gehandelt wurde.

Die am 16. Januar 2024 übertragenen ca. 49.858 Bitcoins hatten damals beim Kurs von ca. 39.400 Euro einen Gesamtwert von rund 1,96 Milliarden Euro.

Der Erlös stellt für den Freistaat Sachsen zunächst keine zusätzliche Einnahme im Landeshaushalt dar, sondern ist bis zum endgültigen Abschluss des Strafverfahrens eine verwahrte Hinterlegung.

Zum Hintergrund:

Zu diesem Verfahren wurden bereits Medieninformationen am 30. Januar 2024 und 17. April 2024 veröffentlicht.

Die „Zentralstelle für die Sicherung, Verwahrung und Verwertung von Kryptowährungen“ für den Freistaat Sachsen ist die zuständige landesweite Zentralstelle zur Verwertung von virtuellen Währungen nach § 77a Absatz 2 der Strafvollstreckungsordnung (StVollstrO).

Die Notveräußerung ist in § 111p Strafprozessordnung (StPO) geregelt:

(1) Ein Gegenstand, der nach § 111c beschlagnahmt oder nach § 111f gepfändet worden ist, kann veräußert werden, wenn sein Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht oder seine Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist (Notveräußerung). Der Erlös tritt an die Stelle des veräußerten Gegenstandes.

(2) Die Notveräußerung wird durch die Staatsanwaltschaft angeordnet.

[…]

Quelle – Generalstaatsanwaltschaft Dresden per E-Mail

 


Anklage gegen Betreiber der illegalen Internetplattform movie2k

Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig

17.04.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES), hat gegen einen Hauptbetreiber und einen Mitarbeiter des bis Ende Mai 2013 führenden deutschen Raubkopienportals »movie2k« Anklage zum Landgericht Leipzig, Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer, erhoben.

Dem 40-jährigen deutschen Hauptbetreiber wird gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz in 219.928 tateinheitlichen Fällen und gewerbsmäßige Geldwäsche in 146 Fällen sowie Anstiftung zur falschen Verdächtigung vorgeworfen. Mit den Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen soll er Bitcoins als Taterträge erworben haben.

Der zeitweise untergetauchte Angeschuldigte wurde seit Ende 2019 international per Haftbefehl gesucht und Ende Mai 2023 im Ausland festgenommen. Nach seiner Auslieferung saß er bis Mitte Januar 2024 in Untersuchungshaft in Sachsen.

Dem zweiten Angeschuldigten wird gewerbsmäßige Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall vorgeworfen. Der 37-jährige polnische Staatsangehörige soll von dem mit ihm befreundeten Hauptbetreiber Ende Mai 2013 einen Lohn in Bitcoins für seine Tätigkeit bei movie2k erhalten haben.

Die Prüfung des Umgangs mit den sichergestellten Bitcoins dauert an.

Das Landgericht Leipzig – Große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer – wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

(Zu dem Ermittlungsverfahren wurde eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen am 30. Januar 2024 veröffentlicht.)

Zum Hintergrund:

Die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) wurde zur Bekämpfung struktureller und schwerer Fälle situativer Korruption gegründet und befasst sich zusätzlich mit der Verfolgung herausgehobener und besonders bedeutender Ermittlungsverfahren der schweren oder organisierten Kriminalität. Zur INES gehören Staatsanwälte, eine Wirtschaftsfachkraft, eine Steuerfahnderin und das Dezernat 25 des Landeskriminalamtes Sachsen.

In einem bereits rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren hat das Amtsgericht Leipzig mit Urteil vom 14. März 2023 den zweiten Hauptbetreiber von movie2k (den Programmierer) wegen gewerbsmäßiger unerlaubter Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken nach dem Urheberrechtsgesetz, Geldwäsche, Betruges und Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Zudem wurde der für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zuständige Hauptfinanzagent von movie2k wegen Urheberrechtsverletzung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die abschließende Entscheidung über die Einziehung der in diesem Verfahren sichergestellten Kryptowährungen von ungefähr 2.700 Bitcoins und Bitcoin-Cash hat das Amtsgericht Leipzig vom Strafverfahren abgetrennt; diese steht noch aus. Daher kann über die Verwertung der durch Notveräußerung erlangten und derzeit hinterlegten ca. 38,6 Millionen Euro noch nicht entschieden werden.

Die weitere Anklage gegen einen Immobilienmakler aus Berlin, dem zusammen mit dem zweiten Hauptbetreiber Geldwäsche vorgeworfen wird, hat das Amtsgericht Leipzig, Schöffengericht, noch nicht zur Hauptverhandlung zugelassen.

(Zu diesem Ermittlungsverfahren wurde bereits eine Medieninformation der Generalstaatsanwaltschaft Dresden am 4. August 2020 veröffentlicht.)

Quelle – Sächsische Staatskanzlei – Sachsen.de

 

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