Zum delegierten Rechtsakt der Kommission zur “Taxonomie”, den die EU-Kommission heute veröffentlicht, erklärt Markus Pieper (CDU), parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe und Mitglied im EP-Industrie- und Energieausschuss:
“Bioenergie, Gas und Kernenergie in einem eigenen separaten Rechtsakt zu regeln, gibt die Chance für eine schnellere und effizientere Energiewende. Ich bin deshalb dankbar, dass die Kommission die auch von uns vorgebrachte Kritik gehört hat und somit einen technologieneutralen Ansatz wählt.
Gerade auch im Hinblick auf das heute Nacht vereinbarte EU-Klimagesetz gilt: Viele Mitgliedsstaaten brauchen Gas für den Weg zur Klimaneutralität. Der Gas-Anteil am Energiemix wird bis 2030 teils sogar steigen. Auch der Europäische Rat hat Gas am 10./11.12.2020 ausdrücklich als „Übergangstechnologie“ erwähnt. Das wichtigste Stichwort ist dabei der Übergang. Die neuen Kriterien müssen Hand in Hand mit der jetzt anstehenden Gesetzgebung zum Green Deal entwickelt werden. Die für “Fit für 55″ anzupassenden Richtlinien für Energieeffizienz, Gebäude und Erneuerbare Energien liefern damit den Input für den delegierten Rechtsakt, nicht andersherum.
Bei der konkreten Ausgestaltung des nun noch folgenden Rechtsakts müssen die Nachhaltigkeitskriterien realistisch gestaltet werden, um die Nutzung von Gas-Kraftwerken für den Übergang auch in Deutschland zu ermöglichen. Die Transformation in eine klimaneutrale Wirtschaft schaffen wir nur mit planbaren und investitionssicheren Zwischenschritten. Dass der heute vorgelegte Vorschlag dies grundsätzlich vorsieht, begrüße ich. Auch zu dem separaten Rechtsakt werden wir weiterhin den intensiven Dialog mit der Kommission suchen. Im Europaparlament ist dabei eine Beteiligung des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie notwendig.
Kritisch betrachte ich den ebenfalls heute gemachten Vorschlag der Kommission zur Überprüfung der Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, welche nunmehr als Richtlinie zur nachhaltigen Berichterstattung weitergeführt werden soll. Zukünftig sollen bis zu 50.000 Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in Sinne dieser Richtlinie berichten müssen. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen wird es damit verpflichtende Berichtsstandards geben. Das ist nur eins: nachhaltig bürokratisch.”