Thu. Sep 19th, 2024
Überblick Standortgebiete in der deutsch-schweizerischen Grenzregion Quelle: BASE

Deutsches Bundesministerium für nukleare Sicherheit (BMUV) kündigt genaue Untersuchung des Schweizer Vorschlags an

Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) der Schweiz hat heute einen Endlager-Standort in Nördlich Lägern, nördlich von Zürich vorgeschlagen. Wenige Kilometer nordwestlich davon liegt die baden-württembergische Gemeinde Hohentengen am Hochrhein im Landkreis Waldshut.

Das geplante Endlager soll alle radioaktiven Abfälle der Schweiz aufnehmen. Die Expertengruppe Schweizer Tiefenlager (ESchT) wird nun im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) eine Einschätzung zur Nachvollziehbarkeit des Standortvorschlags erstellen und ihn bewerten. Bereits 2006 hatte das BMUV die ESchT eingerichtet, um die Schweizer Endlagersuche fachlich zu begleiten.

Christian Kühn, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesumweltministerium und Mitglied des Bundestags aus Baden-Württemberg: „Das Schweizer Standortauswahlverfahren zeigt deutlich, wie wichtig es ist, wissenschaftsbasiert und partizipativ vorzugehen. Es ist richtig und wichtig, dass die Geologie das entscheidende Kriterium für die Standortwahl ist. Die grenznahe Lage des Standortvorschlags im schweizerischen Nördlich Lägern mit Oberflächenanlagen nahe der Gemeinde Hohentengen am Hochrhein in Baden-Württemberg stellt sowohl in der Errichtungsphase als auch beim Betrieb des Endlagers für diese und umliegende Gemeinden eine große Belastung dar. Ich setze mich bei der Schweiz dafür ein, dass die bisherige gute Einbindung der deutschen Nachbarn fortgesetzt wird.“

Das BMUV begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung das Schweizer Verfahren. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Beteiligungsexpertise. Zur Information der Öffentlichkeit wird es am 22. September 2022 eine Informationsveranstaltung des BASE in Waldshut geben, die auch als live-stream übertragen wird.

Nach dem aktuellen Planungsstand der Nagra würden die Zugangsanlagen des Endlagers etwa zwei Kilometer von deutschen Gemeinden entfernt liegen. Für die Standortregion, zu der auch die Gemeinde Hohentengen im Landkreis Waldshut gehört, sind Ausgleichszahlungen der Nagra vorgesehen, die insbesondere der Regionalentwicklung dienen sollen.

Quelle – Bundesumweltministerium

 


 

Weiterführende Informationen zur Endlagersuche:

Kurzüberblick über die Schweizer Endlagersuche

  • Die Schweiz sucht nach Standorten für Endlager in geeigneten Gesteinsschichten tief unter der Erdoberfläche (geologische Tiefenlager), die einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor den radioaktiven Abfällen sicherstellen.
  • Gesucht wird jeweils ein Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle sowie für hochradioaktive Abfälle oder ein Kombilager-Standort für beide Abfallkategorien.
  • Die Suche konzentriert sich in der aktuell laufenden Etappe 3 auf Opalinuston als Wirtsgestein, der in geeigneter Tiefenlage insbesondere in der Grenzregion zu Deutschland vorkommt.
  • Die Standortentscheidung soll bis 2031 getroffen werden.
  • Im September 2022 wird die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ankündigen, welcher Standort bzw. welche Standorte sich aus ihrer Sicht am besten für ein Tiefenlager eignen, und in der Folge ausführliche Genehmigungsunterlagen ausarbeiten.
  • Das BASE informiert die deutsche Öffentlichkeit, schafft Dialogangebote und führt die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durch.
  • Die BASE-Infobroschüre zur Schweizer Endlagersuche bietet einen kompakten Überblick über den Ablauf des Verfahrens, die anstehenden Schritte und die Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit.

Informationsveranstaltung zur Endlagersuche in der Schweiz

  1. Grundlagen der Endlagersuche in der Schweiz
  2. Aktueller Stand des Suchverfahrens in der Schweiz
  3. Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit
  4. Begleitung des Verfahrens durch Deutschland
  5. Wichtige Dokumente
  6. Weiterführende Links und Informationen

 

Grundlagen der Endlagersuche in der Schweiz

Nukleare Abfälle in der Schweiz

Seit 1969 nutzt die Schweiz Atomkraft zur Stromerzeugung. Derzeit befinden sich vier Reaktorblöcke in Betrieb (Beznau I, Beznau II, Gösgen, Leibstadt). Ein weiterer Reaktorblock in Mühleberg wurde 2019 stillgelegt. In Folge des Reaktorunfalls in Fukushima im Jahr 2011 beschloss die Schweizer Regierung einen schrittweisen Atomausstieg. Demnach dürfen die derzeit bestehenden Atomkraftwerke weiterbetrieben werden, solange sie sicher sind. Sie dürfen jedoch nicht ersetzt werden. Im Verlauf der Betriebsdauer der Schweizer Atomkraftwerke werden nach dem Entsorgungsprogramm 2021 voraussichtlich rund 9.300 Kubikmeter hochradioaktive Abfälle (HAA) anfallen sowie rund 73.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA). Vorgesehen ist, dass diese Abfälle in einer geeigneten Gesteinsschicht tief unter der Erdoberfläche entsorgt werden sollen. In der Schweiz wird hier von einem „geologischen Tiefenlager“ gesprochen.

Grundlagen des Auswahlverfahrens

Seit 2008 ist die Schweiz auf der Suche nach möglichen Standorten für geologische Tiefenlager, die einen dauerhaften Schutz für Mensch und Umwelt vor den Gefahren der radioaktiven Abfälle bieten. Der Ablauf des Auswahlverfahrens ist im Sachplan Geologische Tiefenlager (SGT) geregelt, einem raumplanerischen Instrument der Schweizer Bundesregierung. Die Standortwahl erfolgt in drei Etappen. Ausgehend von einer weißen Landkarte wurden in der gesamten Schweiz in Frage kommende Gebiete und Gesteinsschichten betrachtet. Nach und nach wurden weniger gut geeignete Gebiete ausgeschlossen. Zuletzt sollen die am besten geeigneten Standorte übrig bleiben. Ziel ist es, jeweils einen Standort für schwach- und mittelradioaktive Abfälle (SMA) sowie für hochradioaktive Abfälle (HAA) zu finden oder einen Standort für ein Kombilager, das beide Abfallkategorien aufnimmt.

Geplant ist, dass die Entscheidung über die Standorte bis 2031 getroffen wird. Die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle sollen ab ca. 2050, die hochradioaktiven Abfälle ab ca. 2060 eingelagert werden. Als potenzielles Wirtsgestein für ein geologisches Tiefenlager konzentriert man sich in der aktuell laufenden Etappe 3 auf ein tonreiches Gestein, den Opalinuston.

Verantwortliche Akteure

Das Eidgenössische Bundesamt für Energie (BFE) trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung. Überwacht wird die Arbeit des BFE durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist mit der Projektierung und Durchführung der Endlagerung beauftragt. Sie hat die Aufgabe, geeignete Standorte für geologische Tiefenlager zu finden, die Anlagen zu planen, die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der Lager einzuholen und sie letztendlich auch zu bauen und zu betreiben. Die Nagra wird als Genossenschaft von den Verursachern der radioaktiven Abfälle – den Betreibern der Kernkraftwerke, der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Bund) – betrieben. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) prüft und beurteilt die Vorschläge der Nagra aus sicherheitstechnischer Sicht und berät das BFE bei sicherheitstechnischen Fragestellungen.

Ablauf der Endlagersuche

1. Etappe

In der ersten Etappe des Verfahrens (2008-2011) hat die Nagra sechs mögliche Standortgebiete identifiziert, die die sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien für ein Tiefenlager erfüllen. Das ENSI prüfte und genehmigte die Vorschläge. Anschließend stimmte der Schweizer Bundesrat ebenfalls zu, die sechs Gebiete in den Sachplan aufzunehmen.

Um jedes geologische Standortgebiet herum wurden sogenannte Standortregionen definiert. Sie umfassen den raumplanerischen Bereich an der Oberfläche und bezeichnen den Betroffenheits- und Beteiligungsraum für die Öffentlichkeit vor Ort – auch grenzüberschreitend. In jeder Standortregion wurden am Ende der Etappe 1 Regionalkonferenzen ins Leben gerufen. Ihre Aufgabe ist es, die Interessen und Bedarfe der Region in das Verfahren einzubringen. Da mehrere Standortgebiete in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze liegen, gehören auch Gebietskörperschaften auf deutscher Seite zu den Standortregionen und Regionalkonferenzen. (siehe Abschnitt Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit).

2. Etappe

In der zweiten Etappe (2011-2018) musste die Nagra mindestens zwei mögliche Standortgebiete für jeweils hochradioaktive sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle vorschlagen. Nach der behördlichen Überprüfung durch das ENSI und einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren legte der Schweizer Bundesrat schließlich drei Gebiete zur weiteren Untersuchung in Etappe 3 fest: Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost. Alle drei Standortgebiete liegen in unmittelbarer Grenznähe zur deutschen Hochrhein-Bodensee-Region. Sie befinden sich hauptsächlich auf dem Gebiet der Kantone Aargau und Zürich sowie zu einem kleinen Teil im Kanton Thurgau. Aufgrund der hohen Betroffenheit der deutschen Grenzregion gehören auch deutsche Gemeinden zu den drei Standortregionen und sind in die Regionalkonferenzen eingebunden.

Neben der Einengung der möglichen Standortgebiete ermittelte die Nagra in Zusammenarbeit mit den Standortregionen mögliche Areale für die Oberflächenanlagen, über die der Hauptzugang zum späteren Tiefenlager erfolgen soll. Diese wurden am Ende der Etappe 2 ebenfalls durch den Schweizer Bundesrat festgelegt.

3. Etappe

In der laufenden dritten Etappe (seit 2018) werden die geologischen Untersuchungen der Nagra fortgeführt und die Planungen für die Oberflächeninfrastrukturen konkretisiert. Am Ende dieser letzten Etappe steht die Festsetzung des Standorts im Sachplan sowie die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein Kombilager oder zwei geologische Tiefenlager (SMA und HAA getrennt). Diese umfasst insbesondere die Festlegung des geologischen Standorts sowie die Grundkonfiguration der notwendigen Oberflächeninfrastrukturen. In Frage kommen noch die drei Regionen Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost.

Aktueller Stand des Suchverfahrens in der Schweiz

Momentan befindet sich der Suchprozess in Etappe 3. Von 2019 bis 2022 führte die Nagra Tiefbohrungen durch, um die geologischen Kenntnisse über die Standortgebiete zu verbessern. Des Weiteren erstellt die Nagra für die drei Standortgebiete vergleichende Sicherheitsanalysen.

Standortankündigung im September 2022

Rahmenbewilligungsgesuche

Ein Rahmenbewilligungsgesuch ist ein Genehmigungsverfahren nach Schweizer Kernenergiegesetz, mit dem die Grundzüge des Tiefenlagers sowie die ungefähre Lage und Größe der wichtigsten Infrastrukturanlagen an der Oberfläche bestimmt werden.

Die wichtigsten Bestandteile des Rahmenbewilligungsgesuchs sind der Sicherheits- und Sicherungsbericht sowie der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB).

Voraussichtlich im September 2022 erfolgt die „Ankündigung der Standorte für die Vorbereitung der Rahmenbewilligungsgesuche“ (ASR). Basierend auf ihren Erkenntnissen wird die Nagra bekanntgeben, welcher Standort bzw. welche Standorte aus ihrer Sicht am besten geeignet sind. Die Standortankündigung entspricht noch keiner finalen Festlegung. Es handelt sich um eine vorgelagerte Ankündigung ohne formellen Entscheidungscharakter. Obwohl die Ankündigung keine formelle Entscheidung darstellt, bedeutet sie gleichwohl, dass sich die weiteren Arbeiten der Nagra ausschließlich auf den/die angekündigten Standort/e fokussieren werden. Für diese Standorte wird die Nagra in der Folge ausführliche Unterlagen ausarbeiten, die voraussichtlich Ende 2024 als Rahmenbewilligungsgesuche eingereicht werden. Parallel konkretisiert die Nagra in Zusammenarbeit mit der oder den Standortregion/en die Lage und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen. Sie sind ebenfalls Bestandteil der Rahmenbewilligungsgesuche.

Anschließend werden die Gesuche vom ENSI und weiteren Fachbehörden auf Sicherheits-, Umwelt- und raumplanerische Aspekte überprüft. Die Standortkantone und -regionen sowie Behörden und die Öffentlichkeit können Stellungnahmen einreichen. Voraussichtlich 2029 wird der Schweizer Bundesrat darüber entscheiden, ob die Gesuche bewilligt werden. Das Parlament muss diesen Entscheid genehmigen. Er untersteht einem fakultativen Referendum. Falls dieses zustande kommt, entscheiden die Schweizer Bürger:innen Anfang der 2030er Jahre final über den oder die Standorte.

Ablaufplan der 3.Etappe im Schweizer Verfahren der Endlagersuche

Schweiz Ablaufplan BFESchweiz Ablaufplan BFEAblauf Etappe 3Quelle: BFE, adaptierte Darstellung

Verhandlungen über Abgeltungszahlungen

Losgelöst von den formellen Verfahrensschritten verhandeln die Gemeinden der betroffenen Standortregion/en sowie die betroffenen Kantone in Etappe 3 mit den Entsorgungspflichtigen – den Betreiberunternehmen der Schweizer Atomkraftwerke – über Abgeltungszahlungen. Abgeltungen sind freiwillige Zahlungen, welche die Standortregion für ihren Beitrag zur Lösung einer nationalen Aufgabe erhält. Derzeit laufen die Vorbereitungen. Die Verhandlungen werden frühestens nach Einreichung der Rahmenbewilligungsgesuche im Jahr 2024 starten. Im Jahr 2017 wurde ein Leitfaden erarbeitet, der einen ersten Rahmen für die Abgeltungsverhandlungen schafft. Vorgesehen ist demnach eine deutsche Beteiligung in der Verhandlungsdelegation der Gemeinden. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Forderung nach einer Beteiligung des Landes Baden-Württemberg in der Delegation der Standortkantone.

Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit

Beteiligungsmöglichkeiten im Verfahren

Im Sachplanverfahren Geologische Tiefenlager wurden umfangreiche Mitsprachemöglichkeiten für die Öffentlichkeit geschaffen. Gebietskörperschaften, Interessengruppen und Bürger:innen können ihre Forderungen, Anliegen und Bedürfnisse über unterschiedliche Beteiligungsformate und Gremien einbringen. Aufgrund der Nähe der betrachteten Gebiete zur deutschen Grenze sind auch die Gebietskörperschaften auf deutscher Seite in diese Formate und Gremien eingebunden. Konkret betroffen sind der Landkreis Waldshut, der Landkreis Konstanz und der Schwarzwald-Baar-Kreis sowie ihre jeweils grenznah gelegenen Gemeinden.

Begleitung des Verfahrens durch Deutschland

Ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung ist es, dass die Interessen der deutschen Gemeinden in Grenznähe angemessen berücksichtigt und die deutsche Öffentlichkeit umfassend beteiligt wird. Insbesondere gilt es, mögliche grenzüberschreitende Auswirkungen eines Schweizer Endlagers frühzeitig und fachlich fundiert nachvollziehen und überprüfen zu können. Die Sicherheit eines möglichen Endlagers muss dabei stets die oberste Priorität haben.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) begleitet federführend für die deutsche Bundesregierung jeden Schritt des Sachplanverfahrens mit.

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) ist von deutscher Seite aus für die grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich der grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zuständig. Es unterstützt als zuständige Bundesbehörde für Endlagervorhaben das BMUV mit seiner Fach- und Kommunikationsexpertise. Darüber hinaus formuliert das BASE eigene Standpunkte, die es gegenüber den Schweizer Akteuren vertritt.

Seit Beginn des Sachplanverfahrens wurden institutionalisierte Strukturen geschaffen, um eine gegenseitige Koordination der Akteure auf deutscher Seite zu ermöglichen und die betroffene Grenzregion zu unterstützen:

Deutsche Koordinationsstelle Schweizer Tiefenlager (DKST)

Das BASE begleitet das Schweizer Suchverfahren kontinuierlich und stimmt sich regelmäßig mit den weiteren Akteuren auf deutscher Seite ab. Vor dem Hintergrund seiner Zuständigkeit für die grenzüberschreitende Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist es ein wesentliches Anliegen des BASE, die Öffentlichkeit in Deutschland über anstehende Verfahrensschritte und Beteiligungsmöglichkeiten zu informieren sowie den Austausch unter allen Interessierten und Betroffenen zu fördern. Hierfür schafft das BASE Informationsangebote und bietet Plattformen zum Dialog für die Gemeinden und Landkreise in der Grenzregion. Ziel ist es, zu einem informierten Diskurs und einer Bündelung der Interessen auf deutscher Seite beizutragen.

Anlässlich der Vernehmlassung zum Abschluss der Etappe 2 in den Jahren 2017/2018 informierte das BASE (damals: BfE – Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit) die Öffentlichkeit und staatliche Stellen in Deutschland umfassend über die Beteiligungsmöglichkeiten. Unter anderem richtete es eine öffentliche Informationsveranstaltung im Landkreis Waldshut mit über 300 Teilnehmer:innen aus. An der Vernehmlassung beteiligten sich zahlreiche Akteure aus Deutschland. Insgesamt gingen mehr als 1.000 Stellungnahmen aus Deutschland ein. Die wichtigsten Stellungnahmen sind auf der Website der DKST dokumentiert.

Das BASE (damals: BfE) erarbeitete eine Stellungnahme, die im Downloadbereich zur Verfügung steht. Hier sind wesentliche Positionen formuliert, die aus bundesdeutscher Sicht im Verfahren von Bedeutung sind. Empfohlen werden beispielsweise eine geschlossene Darstellung aller Umweltauswirkungen, die Erarbeitung einer grenzüberschreitenden regionalen Entwicklungsstrategie sowie eine angemessene Berücksichtigung der Interessen der deutschen Grenzregion bei Verhandlungen über Abgeltungen und Kompensationen. In einem Schreiben vom Herbst 2021 erkundigte sich das BASE beim BFE, inwiefern die Eingaben im Verfahren berücksichtigt wurden. Das Schreiben sowie die Antwort des BFE sind ebenfalls im Downloadbereich einsehbar.

Fragen und Auskünfte für die deutsche Öffentlichkeit

Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das BASE unter schweiz@base.bund.de zur Verfügung.

Die Standortankündigung im September 2022 stellt einen Verfahrensschritt ohne formellen Entscheidungscharakter dar. Daher sind zu diesem Zeitpunkt auch keine grenzüberschreitenden Beteiligungsmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit vorgesehen. Das BASE wird die Öffentlichkeit umfassend über den Verfahrensschritt informieren, Dialogmöglichkeiten für Betroffene und Interessierte schaffen und darauf hinwirken, dass Fragen aus der Öffentlichkeit beantwortet werden. Unter anderem plant das BASE eine Dialogveranstaltung mit den verantwortlichen Schweizer Akteuren in den Wochen nach der Standortankündigung auszurichten.
Wichtige Dokumente

Weiterführende Links und Informationen

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