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The EU Parliament adopts stricter laws against money-laundering. Illustration by geralt on Pixabay
Strasbourg, 24 April 2024
  • Authorities, journalists, civil society organisations, to gain access to new registers, information sources

  • EU limit on large cash payments up to EUR 10 000

  • Due diligence rules to apply to football clubs and agents from 2029

  • New EU Agency to directly oversee riskiest entities

The European Parliament has adopted a package of laws strengthening the EU’s toolkit to fight money-laundering and terrorist financing. The new laws ensure that people with a legitimate interest, including journalists, media professionals, civil society organisations, competent authorities, and supervisory bodies, will have immediate, unfiltered, direct and free access to beneficial ownership information held in national registries and interconnected at EU level. In addition to current information, the registries will also include data going back at least five years.

The laws also give Financial Intelligence Units (FIUs) more powers to analyse and detect money laundering and terrorist financing cases as well as to suspend suspicious transactions.

Wide-reaching due diligence

The new laws include enhanced due diligence measures and checks on customers’ identity, after which so-called obliged entities (e.g. banks, assets and crypto assets managers or real and virtual estate agents) have to report suspicious activities to FIUs and other competent authorities. From 2029, top-tier professional football clubs involved in high-value financial transactions with investors or sponsors, including advertisers and the transfer of players will also have to verify their customers’ identities, monitor transactions, and report any suspicious transaction to FIUs.

The legislation also contains enhanced vigilance provisions regarding ultra-rich individuals (total wealth worth at least EUR 50 000 000, excluding their main residence), an EU-wide limit of EUR 10 000 on cash payments, except between private individuals in a non-professional context, and measures to ensure compliance with targeted financial sanctions and avoid sanctions being circumvented.

Central watchdog

To supervise the new rules on combatting money laundering, a new authority – the Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AMLA) – will be established in Frankfurt. AMLA will be charged with directly supervising the riskiest financial entities, intervening in case of supervisory failures, acting as a central hub for supervisors and mediating disputes between them. AMLA will also supervise the implementation of targeted financial sanctions.

The Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism (AML/CFT) package consists of the sixth Anti-Money Laundering (AML) directive (adopted with 513 votes in favour, 25 against, and 33 abstentions), the EU “single rulebook” regulation (adopted with 479 votes in favour, 61 against, and 32 abstentions), and the Anti-Money Laundering Authority (AMLA) regulation (adopted with 482 votes in favour, 47 against, and 38 abstentions).

Next steps

The laws still need to be formally adopted by the Council, too, before publication in the EU’s Official Journal.

By adopting the law, Parliament is responding to the demands of citizens put forward in the conclusions of the Conference of the Future of Europe, notably proposal 16(1) and 16(2) on preventing tax evasion and cooperating on corporate taxation.


EVP/CDU-Statement zur  Bekämpfung von Geldwäsche

Heute hat das Europaparlament die Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angenommen. Dazu erklären Ralf Seekatz (CDU) und Karolin Braunsberger-Reinhold (CDU), beide Berichterstatter der EVP-Fraktion für das Dossier:

Ralf Seekatz:

„Sozialdemokraten, Grüne und Liberale hatten völlig die Lebenswirklichkeit aus den Augen verloren und wollten eine Barzahlungsobergrenze von 3.000 Euro in der EU einführen. In zähen Verhandlungen, die insgesamt über zwei Jahre dauerten, konnten wir im Europäischen Parlament eine Obergrenze von 7.000 Euro erkämpfen. Jetzt wurde der Wert letztendlich auf 10.000 Euro korrigiert. Damit können wir leben, schließlich müssen Kunden in Deutschland bei Bankeinzahlungen über 10.000 Euro schon heute einen Nachweis über die Herkunft erbringen. Für die Deutschen wird sich somit nichts ändern.

Auch für den deutschen Fußball konnten wir mit einem klaren Sieg im Gepäck die Heimreise nach Brüssel antreten. Wir konnten verhindern, dass sämtlichen Fußballvereinen von der ersten bis zur dritten Bundesliga umfangreche Prüfungspflichten auferlegt werden. Damit hätten wir nicht nur finanzstarke Proficlubs aus der ersten Liga, sondern auch den Breitensport mit Vereinen aus der dritten Liga mit kleinem Budget und wenigen Mitarbeitern, die jetzt schon mit geringen Sponsoren- und Fernsehgeldern ums nackte Überleben kämpfen, vor erhebliche Herausforderungen gestellt.

Geldwäschebekämpfung muss auch in der Praxis umsetzbar sein und darf unsere Bürger, aber auch die vielen kleinen und mittleren Banken und Sparkassen nicht mit völlig unverhältnismäßiger Bürokratie und Überregulierung drangsalieren. Jetzt konnte sich letztendlich ein risikobasierter Ansatz durchsetzen, mit dem wir die großen Fische fangen wollen. Ich begrüße es deshalb, dass der Schwellenwert für die Eigentumsbeteiligung auf 25 Prozent verhandelt werden konnte, was auch internationaler Standard ist. Dadurch werden unnötiger Prüfungsaufwand und Wettbewerbsnachteile von Unternehmen aus der EU vermieden.

Einen großen Beitrag zu einer effektiven Bekämpfung der Geldwäsche wird die neue Geldwäschebehörde AMLA leisten. Dass wir den Sitz der Geldwäschebehörde nach Deutschland holen konnten, ist ein riesiger Erfolg. Die neue EU-Behörde ist Kernstück eines einheitlichen Überwachungssystems zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und wird die Aufsicht verstärken und die Zusammenarbeit zwischen zentralen Meldestellen und Aufsichtsbehörden verbessern.“

Karolin Braunsberger-Reinhold:

„Heute ist ein sehr guter Tag für unsere rechtschaffenen Bürgerinnen und Bürger und ein schlechter Tag für das organisierte Verbrechen. Nach zweieinhalb Jahren harten Verhandlungen bringen wir das Geldwäschepaket nun auf den Weg. Von Anfang an haben wir uns entschieden für klare, starke und EU-weit einheitliche Regeln zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt. Wir müssen dabei aber präzise und mit Maß vorgehen. Es darf nicht passieren, dass die Regelungen zu Lasten wichtiger Bürger- und Freiheitsrechte sowie Datenschutzbestimmungen gehen. Die Barzahlungsobergrenze war eines der Aufreger-Themen schlechthin. Ein realitätsferner „Bürokratiehammer“ hätte unsere anständigen Unternehmen komplett überfordert.

Die linke Seite des Hauses wollte willkürlich niedrige Vorgaben machen. Das überambitionierte Hirngespinst von 3.000 Euro konnten wir verhindern. Allein mit Blick auf die Inflationsraten bei uns in Deutschland und in der gesamten EU war das ohne Sinn und Verstand. Mit der jetzigen Grenze von 10.000 Euro sind wir so weit wie möglich nach oben gegangen.

Der Personenkreis der politisch Exponierten Personen (PEPs) wird mit erhöhtem Risiko eingestuft und engmaschiger überprüft. Die Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen wollten sogar ehrenamtliche Lokalpolitiker als PEP einstufen. Das hätte zur Folge gehabt, dass selbst ein Ortsbürgermeister einer 500-Seelen-Gemeinde und seine Geschwister ganz genau durchleuchtet worden wären. Eine Katastrophe für das politische Engagement vor Ort. Das konnten wir verhindern. Diese Prüfpflichten fallen nun erst ab einer Einwohnerzahl von 50.000 an, das entspricht der Größe einer Großen Mittelstadt bei uns in Deutschland. Darüber hinaus soll nur bei den Geschwistern von Mitgliedern der nationalen Regierung genauer hingeschaut werden. Bei uns in Deutschland entspricht das den Bundesministern.“

Hintergrund

Das Geldwäsche-Paket besteht aus der Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Verordnung zur Schaffung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, sowie der Richtlinie zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den zentralen Meldestellen in den Mitgliedstaaten.

Quelle – EVP/CDU (per E-Mail)

 


EVP/CSU: Markus Ferber begrüßt neues Regelwerk: Mit harter Hand gegen schmutziges Geld

„Die Bekämpfung von Geldwäsche in der EU krankt an einem uneinheitlichen Regelwerk und mangelhaften Vollzug. Mit einer dezidierten Anti-Geldwäsche-Behörde und einem einheitlichen Regelwerk mittels einer Verordnung machen wir einen großen Schritt hin zu einer effektiveren Geldwäschebekämpfung. Der Flickenteppich bei der Geldwäschebekämpfung hat ein Ende“, so der CSU-Europaabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Markus Ferber, anlässlich der heutigen Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments über die Einigung zum Geldwäschepaket.

Für den Europaparlamentarier ist klar, dass es beim Thema Geldwäsche eine harte Hand braucht: „Geldwäsche ist kein Kavaliersdelikt. Geldwäsche steht immer auch in Zusammenhang mit anderen Straftaten und ist oft eine Begleiterscheinung von organisierter Kriminalität. Es geht darum, es Kriminellen möglichst schwer zu machen, den Gewinn ihrer Verbrechen reinzuwaschen.“ Der CSU-Finanzexperte mahnt aber auch: „Man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Zu strikte Geldwäschevorgaben dürfen dem normalen Geschäftsverkehr nicht im Wege stehen – das muss auch in der Umsetzung Berücksichtigung finden.“

Umsetzung zählt

Für Ferber ist klar, dass auch das beste Regelwerk wenig bringt, wenn es in den Mitgliedstaaten nicht vernünftig umgesetzt wird. „Das größte Problem bei der Geldwäschebekämpfung ist die mangelhafte Umsetzung. Das beste Regelwerk wird wenig nutzen, solange die Ampel die hausgemachten Defizite nicht beseitigt. Wenn in Deutschland regelmäßig tausende Geldwäscheverdachtsfälle unbearbeitet bleiben, ist es kein Wunder, dass Deutschland international als Geldwäscheparadies gilt“, so der CSU-Europaabgeordnete mit Blick auf die vielen tausend unbearbeiteten Verdachtsfälle bei der deutschen Financial Intelligence Unit.

Anti-Geldwäschebehörde in Frankfurt

Positiv wertet Ferber den Aufbau einer eigenen europäischen Anti-Geldwäschebehörde, die in Frankfurt angesiedelt sein soll: „Die europäische Kleinstaaterei bei der Geldwäschebekämpfung ist gescheitert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es eine eigene Behörde mit direkten Aufsichtsbefugnissen braucht. Dass die neue Anti-Geldwäschebehörde nach Frankfurt kommt, ist eine besondere Auszeichnung für den Finanzplatz Frankfurt.“

Kampf gegen Geldwäsche nicht mit Kampf gegen Bargeld verwechseln

Mit gemischten Gefühlen sieht Ferber die Einigung auf eine Bargeldobergrenze in Höhe von 10 000 Euro. „Man sollte den Kampf gegen Geldwäsche nicht mit dem Kampf gegen Bargeld verwechseln. Nicht jede Bargeldzahlung ist ein Geldwäscheverdachtsfall und wir sollten Bargeld auch nicht in eine schmuddelige Ecke stellen.“

Der CSU-Europaabgeordnete sieht bei diesem Thema auch eine klare Mitschuld der Ampel-Regierung: „Die Bundesregierung hat die Bargeldobergrenze mitgetragen und die Ampel-Fraktionen im Europäischen Parlament wollten den Kommissionsvorschlag sogar noch verschärfen. Wenn selbst aus Deutschland Unterstützung kommt, lässt sich so ein Vorschlag nicht verhindern.“

Quelle – EVP/CSU (per E-Mail)

 

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