Berlin, 5. Juli 2024
Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Wachstumspakets für die Wirtschaft auch auf die Kraftwerksstrategie geeinigt. Diese setzt die im Februar dieses Jahres mit den Koalitionsspitzen gefundene Einigung um. Die Einigung ist auch mit den Dienststellen der Europäischen Kommission abgestimmt. Im Vorgriff auf einen umfassenden Kapazitätsmechanismus werden insgesamt 12,5 GW an Kraftwerkskapazität und 500 MW an Langzeitspeichern ausgeschrieben. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes in zwei Säulen:
In einer ersten Säule sollen zeitnah 5 Gigawatt an neuen H2-ready-Gaskraftwerken und 2 GW an umfassenden H2-ready-Modernisierungen ausgeschrieben werden, die als Beitrag zur schnellen Dekarbonisierung des Kraftwerksparks ab dem 8. Jahr ihrer Inbetriebnahme/Modernisierung auf den Betrieb auf grünen oder blauen Wasserstoff gemäß Nationaler Wasserstoffstrategie umstellen müssen. Hinzu kommen 500 MW an reinen Wasserstoffkraftwerken, die sofort mit Wasserstoff laufen (Wasserstoffsprinter) und 500 MW Langzeitspeicher. Bei den Kraftwerken werden Investitionskosten (Capex) und ab dem Umstieg auf Wasserstoff für 800 Vollbenutzungsstunden im Jahr die Differenzkosten zwischen Wasserstoff und Erdgas (Opex) gefördert.
In einer zweiten Säule werden noch einmal 5 Gigawatt neue Gaskraftwerke ausgeschrieben (Capex), die insbesondere in Dunkelflauten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Diese stellen quasi eine „Brücke“ in einen umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmechanismus dar, der ab 2028 operativ sein soll.
Die Kraftwerke sollen jeweils überwiegend im sog. „netztechnischen Süden“ Deutschlands zugebaut werden, um Redispatchkosten zu senken und zur Netzstabilität beizutragen.
Bundesminister Robert Habeck: Die Einigung mit der Europäischen Kommission auf die Eckpunkte eines Kraftwerkssicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt. Nachdem wir Schwung in den Erneuerbaren-Ausbau und den Netzausbau, sowohl beim Stromnetz als auch beim Wasserstoffnetz gebracht haben, bringt uns das Kraftwerkssicherheitsgesetz jetzt 3-mal Schwung im Kraftwerksbereich. Erstens wird die Dekarbonisierung im Kraftwerkspark beschleunigt, weil wir für einen Teil der Kraftwerke einen konkreten Wasserstoffumstiegspfad vereinbart haben, zweitens wird die Entwicklung neuer Wasserstoff-Kraftwerkstechnologie gefördert, und drittens wird der Kohleausstieg durch den Zubau neuer Kraftwerke abgesichert. Darüber hinaus stellt das Kraftwerkssicherheitsgesetz die Brücke in einen umfassenden, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus dar, der insbesondere auch Nachfrageflexibilität und Speicher nutzen soll. So machen wir das Stromsystem fit für hohe Anteile erneuerbare Energien und sichern uns auch für Zeiten von wenig Wind und Sonne zusätzlich ab.
Die nächsten Schritte sind 6-wöchige Konsultationen zu den beiden Säulen des Kraftwerkssicherheitsgesetzes. Auf dieser Basis wird eine finale beihilferechtliche Genehmigung des Kraftwerkssicherheitsgesetz erfolgen.
Die erste Ausschreibung ist für Ende 2024 / Anfang 2025 geplant.
Parallel wird das BMWK zeitnah ein Optionenpapier mit den Optionen für die Ausgestaltungsvarianten des Kapazitätsmechanismus und deren zentralen Vor- und Nachteilen vorlegen. Dies soll im Rahmen der Plattform Klimaneutrales Stromsystem konsultiert werden. Die Bundesregierung wird auf dieser Basis eine Entscheidung treffen und dann den entsprechenden Kapazitätsmechanismus ausarbeiten und mit der europäischen Kommission besprechen. Der umfassende Kapazitätsmechanismus soll 2028 operativ sein.
Quelle – BMWK