Das Bundeskabinett hat heute die Eckpunkte für eineCarbon Management-Strategie(CMS) und einen darauf basierenden Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes beschlossen. Demnach sollen die Anwendung vonCCSundCCUsowie der Transport und die Offshore-Speicherung vonCO₂ermöglicht werden. Meeresschutzgebiete werden von derCO₂-Speicherung ausgeschlossen. Der strategische Fokus für den Einsatz vonCCSliegt auf schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen.CCS(Carbon Capture and Storage) steht für die Abscheidung und Speicherung vonCO₂, CCU (Carbon Capture and Usage) für die Abscheidung und Nutzung vonCO₂.

Bundeswirtschafts- und KlimaschutzministerRobert Habeck:Heute ist ein wichtiger Tag für die Industrie in Deutschland. Mit dem ersten Teil des Industriepakets hat das Bundeskabinett heute eine Richtungsentscheidung getroffen: CCS und CCU sollen in Deutschland ermöglicht werden, sonst sind die Klimaschutzziele nicht zu erreichen. Zugleich ist der heutige Kabinettbeschluss ein wichtiger Baustein für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Industriestandorts. Wir haben seit der Vorstellung unseres Vorschlags Ende Februar 2024 die Entwurfstexte mit den anderen Ressorts weiterentwickelt und Hinweise aus den Länder- und Verbändeanhörungen aufgegriffen und eingearbeitet.

Wir werden die Offshore-Speicherung vonCO₂erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir ausdrücklich davon aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung beim Umgang mit Treibhausgasemissionen, die wir als großes Industrieland in Europa haben.

Aufgrund von Rückmeldungen der Länder haben wir auch eine Opt-in-Klausel für die Onshore-Speicherung vonCO₂, also die Speicherung an Land, in den Gesetzentwurf aufgenommen. Damit können einzelne Länder über die bundesgesetzlich ermöglichte Offshore-Speicherung hinaus auf ihrem jeweiligen Landesgebiet auch eine Onshore-Speicherung vonCO₂zulassen.

Der Erarbeitung der Eckpunkte und des Gesetzentwurfs waren intensive Vorarbeiten vorangegangen, unter anderem ein umfangreicher Dialogprozess mit Umweltverbänden, der Wirtschaft und der Wissenschaft im Jahr 2023.

Mit den heute vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkten einerCMSstellt die Bundesregierung klare politische Eckpfeiler für den Umgang mitCCSundCCUauf. In einem nächsten Schritt wird nun die ausführlicheCarbon Management-Strategiefinalisiert.

Mit dem Gesetzentwurf für eine Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) will die Bundesregierung vor allem einen klaren Rechtsrahmen für den Aufbau einerCO₂-Pipelineinfrastruktur schaffen und dieOffshore-Speicherung vonCO₂ermöglichen. Der Gesetzentwurf wird jetzt dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und dann im parlamentarischen Verfahren beraten.

Näher im Detail: Kerninhalte des heutigen Kabinettbeschlusses und Änderungen gegenüber den Entwürfen von Ende Februar 2024

Die Eckpunkte derCarbon Management-Strategieund der Gesetzentwurf zur Novelle desKSpGumfassen folgende Kerninhalte und folgende wichtige Änderungen im Vergleich zu den Entwürfen der beiden Dokumente von Ende Februar 2024:

  • Da Emissionen in bestimmten Bereichen nur schwer oder anderweitig nicht vermeidbar sind, werden die momentan bestehenden Hürden für die Anwendung vonCCS/CCUin Deutschland beseitigt. Das betrifft insbesondere Prozesse, die man weder in Gänze vermeiden, noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umstellen kann.
  • Zur Vermeidung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen in der Stromerzeugung setzt die Bundesregierung auf den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien sowie auf den in der Kraftwerksstrategie beschriebenen Kapazitätsmechanismus und im Vorgriff darauf den Neubau von Gaskraftwerken, die auf Wasserstoff umgestellt werden. Für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern oder Biomasse bleibt die Anwendung vonCCS/CCUim Sinne eines technologieoffenen Übergangs zu einem klimaneutralen Stromsystem rechtlich möglich.
  • Es bleibt beim Kohleausstieg: Für Emissionen aus der Energieerzeugung aus Kohle (d.h.Kraft- und Heizwerke) wird der Zugang zuCO₂-Pipelines undCO₂-Speichern daher ausgeschlossen. Im Vergleich zur Entwurfsfassung von Ende Februar findet damit eine zweifache Konkretisierung statt: Zum einen werden nicht nur Emissionen aus Kohle-Stromkraftwerken, sondern auch Emissionen aus Kohle-Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen ausgeschlossen; zum zweiten betrifft der Ausschluss sowohl den Zugang zuCO₂-Leitungen als auch (neu und ergänzt) zuCO₂-Speichern.
  • Die staatliche Förderung fürCCS/CCUwird auf schwer oder nicht vermeidbare Emissionen fokussiert. Damit wird auch klargestellt, dass fürCCS/CCU-Anwendungen an mit fossilen Energieträgern betriebenen Kraftwerken keine Förderung erfolgt. Für die Förderung stehen im Wesentlichen zwei Instrumente zur Verfügung:CCS/CCU-Projekte sollen im zweiten Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge förderfähig sein und auch die aktuell in der Finalisierung befindliche Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) sieht die Einführung eines Fördermoduls zuCCS/CCUvor.
  • Der Hochlauf vonCCS/CCUmuss im Einklang mit den Treibhausgasminderungszielen des deutschen Klimaschutzgesetzes (KSG) und dem Erreichen der Klimaneutralität 2045 stehen. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Bundesregierung im Dialog mit den Unternehmen Lösungen suchen, wie Betriebsgenehmigungen für Energieinfrastruktur (Kraftwerke oder Gasleitungen) mit fossilen Brennstoffen rechtssicher so erteilt werden können, dass der Betrieb über das Jahr 2045 hinaus nur mit nicht-fossilen Brennstoffen fortgesetzt werden kann, ohne einen Investitionsstopp, Fehlinvestitionen und Entschädigungsansprüche auszulösen.
  • Um mit dem Bau vonCO₂-Pipelines in privater Trägerschaft innerhalb eines staatlichen Regulierungsrahmens beginnen zu können, wird dasKSpGentsprechend den Vorschlägen der Bundesregierung im Evaluationsbericht von Ende 2022 aktualisiert. Rechtsunsicherheiten bei der Anwendung des Gesetzes werden behoben. Konkret wird im Gesetzentwurf ein einheitliches Zulassungsregime für Kohlendioxidleitungen geschaffen. Zudem beinhaltet der Gesetzentwurf verschiedene Konkretisierungen zur Verfahrensbeschleunigung bei Genehmigungsverfahren zum Bau vonCO₂-Infrastruktur. So müssen Behörden, die im Genehmigungsverfahren zu beteiligen sind, ihre Stellungnahme innerhalb kurzer Fristen abgeben. Für Rechtsstreitigkeiten ist das Oberverwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig.
  • Die Bundesregierung ratifiziert die Änderung des London-Protokolls zur Ermöglichung desCO₂-Exports zwecksOffshore-Speicherung und nimmt die hierfür notwendigen Änderungen am Hohe-See-Einbringungsgesetz vor.
  • Die Erkundung vonOffshore-Speicherstätten in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)bzw.dem Festlandsockel wird gesetzlich ermöglicht. Bei nachgewiesener Standorteignung, unter Berücksichtigung von Sicherheitsstandards und ökologischen Kriterien sowie raumordnerischer Festlegungen können entsprechende Speicher für die industrielle Nutzung erschlossen werden. Eine Speicherung vonCO₂in Meeresschutzgebieten bleibt ausgeschlossen und wird im Vergleich zum Referentenentwurf von Ende Februar weiter konkretisiert: So wird die Injektion von Kohlendioxid in Meeresschutzgebieten und in einer Pufferzone von 8kmum Meeresschutzgebiete herum untersagt, die Speicherung unter Meeresschutzgebieten wird ausgeschlossen und weitere Maßnahmen zum Schutz des Schweinswals werden getroffen.
  • Die dauerhafte Speicherung vonCO₂im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) wird durch das Bundesgesetz weiterhin nicht ermöglicht. Jedoch wird in Ergänzung zum Entwurf von Ende Februar 2024 aufgrund der Rückmeldung von der Länderseite imKSpGeine gesetzliche Grundlage geschaffen, die ein Opt-in einzelner Bundesländer zur dauerhaften Speicherung vonCO₂im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (Onshore-Speicherung) auf deren jeweiligem Landesgebiet ermöglicht, sofern die Länder das durch Landesrecht entsprechend beschließen. EineOnshore-Speicherung zu Forschungszwecken wird unabhängig davon bundesweit ermöglicht.

Weitere Informationen

Folgende Dokumente finden Sie auf der Website desBMWK:

 


BDI zum Kohlendioxid-Speicherungsgesetz und Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

„Für eine wettbewerbsfähige Transformation der deutschen Industrie hin zur Klimaneutralität ist die Überarbeitung des CO2-Speicherungsgesetzes ein sehr wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hierdurch werden nun endlich die gesetzlichen Grundlagen für CCS und CCU geschaffen und wesentliche Hemmnisse für den Markthochlauf beseitigt.

Vor dem Hintergrund langwieriger Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie langer Vorlaufzeiten für den Bau der notwendigen Infrastruktur muss das Tempo im parlamentarischen Verfahren nun aufrechterhalten werden. Weitere bereits identifizierte regulatorische Hürden, wie die Ratifizierung des Londoner Protokolls für den Export von CO2, müssen kurzfristig überwunden werden.

Neben rechtlichen Rahmenbedingungen muss für einen raschen Hochlauf der CCS und CCU-Technologien die gesamte Wertschöpfungskette in den Blick genommen werden. Der dringend notwendige Aufbau einer CO2-Infrastruktur muss nun vorangetrieben und Investitionsanreize müssen gesetzt werden.

Ein schneller und erfolgreicher Wasserstoffmarkthochlauf ist eine weitere zentrale Voraussetzung für die Transformation der Industrie. Der Beschluss für ein Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz ist daher grundsätzlich zu befürworten. Allerdings bleibt der Kabinettsentwurf hinter den Möglichkeiten zurück, um spürbare Beschleunigungen und Verfahrenserleichterungen zu schaffen.“

Quelle – BDI

 


Verband Kkommunaler Unternehmen (VKU) zur Carbon-Management-Strategie der Bundesregierung

Berlin, 29.05.2024. Zur heute vom Bundeskabinett beschlossenenCarbon-Management-Strategie sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing:

„Wir begrüßen den Kabinettbeschluss, denn um in Deutschland Klimaneutralität zu erreichen, führt an CCS und CCU kein Weg vorbei.

Das gilt insbesondere auch für die kommunale Abfallwirtschaft. Bei der thermischen Abfallverwertung sind Restemissionen von Kohlendioxid unvermeidbar, weshalb die CO2-Abscheidung bei der thermischen Abfallbehandlung eine besondere Bedeutung hat. Wenn bei der Verbrennung von Siedlungsabfällen das Kohlendioxid künftig vollständig aufgefangen wird, wird die thermische Abfallbehandlung sogar zu einer klimapositiven Technologie, die im Saldo der Atmosphäre Kohlendioxid entzieht und so die Aufheizung der Atmosphäre bremst.

Dasjenige Kohlendioxid, das wir nicht anderweitig nutzen können, zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der chemischen Industrie, muss auch unterirdisch sicher eingelagert werden können.Insbesondere in der Hochlaufphase für die Technologie der CO2-Abscheidung unvermeidbarer Emissionen in der Abfallwirtschaft sind die beabsichtigten Fördermittel sehr wichtig,da Gebührenzahler andernfalls übermäßig belastet würden.

Während CCS und CCU in der Abfallwirtschaft eine Rolle spielen werden, ist deren großflächige Nutzung in fossil betriebenen Gaskraftwerken kaum zu erwarten. Der Grund dafür ist die absehbar geringe Wirtschaftlichkeit aufgrund hoher Investitionen, geringer Volllaststunden oder beschränkter Nutzungsdauer aufgrund des Umstiegs auf nicht-fossile Brennstoffe spätestens bis 2045. Zudem soll es keine Förderung geben.

Gut ist, dass die dauerhafte CO₂-Speicherung im geologischen Untergrund auf dem Gebiet des deutschen Festlands (onshore) nicht vorgesehen ist. Damit werden etwaige Nutzungskonkurrenzen zur Wasserversorgung vermieden, zumal die Sicherheit der öffentlichen Trinkwasserversorgung und der dafür notwendige Grundwasser- und Ressourcenschutz ohnehin elementar für das Land sind. Deshalb: Vorrang für den Schutz der Trinkwasserressourcen vor CCS und CCU.“

VKU-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Novelle des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) sowie zu den Eckpunkten derCarbonManagement-Strategie

Quelle – VKU per E-Mail

 


Bundesverband Energie- und Wsserwirtschaft (BDEW) zur Carbon-Management-Strategie

Heute hat das Bundeskabinett die Eckpunkte zur Carbon-Management-Strategie beschlossen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Carbon-Management-Strategie ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Klimaneutralität. Ohne Carbon Management können die Klimaziele nicht erreicht werden, da insbesondere in der Industrie und der Abfallverbrennung CO2-Emissionen anfallen, die auf absehbare Zeit nur durch Abscheidung vermieden werden können. Nun ist es entscheidend, dass zügig der Rechtsrahmen für den Aufbau der Transport- und Speicherinfrastruktur geschaffen wird, um die Grundlage für den Hochlauf der Technologie zu schaffen. In den Eckpunkten der Carbon-Management-Strategie werden die notwendigen Maßnahmen bereits benannt.

Für den Bereich der Stromerzeugung ist die Vermeidung von CO2-Emissionen zentral, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Als Partner der Erneuerbaren Energien steht mit den Vorhaben Kraftwerksstrategie, H2-Kernnetz und der Carbon-Management-Strategie die Nutzung von Wasserstoff im Kraftwerksbereich im Fokus. Entscheidend ist hier, auch die finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, um hinter dem Wasserstoff-Kernnetz die notwendigen weiteren Leitungen zu bauen, über die Industrie und Kraftwerke Wasserstoff beziehen können. Inwiefern CCS für Gaskraftwerke künftig eine Rolle spielen kann, wird von den Kosten, der Infrastruktur und der Flexibilität der Anlagen abhängen.“

Positiv bewertet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, dass die Speicherung von Kohlenstoff onshore derzeit nicht vorgesehen ist. Der BDEW hatte sich zum Schutz der Grundwasserressourcen und angesichts einer hohen Bevölkerungsdichte sowie dem Vorkommen bestimmter tektonischer und seismischer Gegebenheiten gegen eine Speicherung von CO2 onshore ausgesprochen. Die Opt-in-Möglichkeit durch die Bundesländer sieht der BDEW vor diesem Hintergrund mit größter Skepsis.

Quelle – BDEW per E-mail.