Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz,Robert Habeck:Der heutige Kernnetz-Antrag ist ein entscheidender Schritt zum Aufbau der Wasserstoff-Infrastruktur. Er enthält die Autobahnen der Wasserstoffnetze. Die enthaltenen Vorhaben zeigen konkret, wo und wann die künftigen Netzbetreiber Leitungen für die Versorgung deutschlandweit zentraler Wasserstoff-Standorte bauen und umwidmen werden. Das schafft Planungssicherheit für alle Akteure – für die Erzeuger von Wasserstoff, die Betreiber von Kraftwerken und Speichern, die Importpartnerländer und natürlich für die Abnehmer und Nutzer von Wasserstoff. Nach Genehmigung des Antrags durch dieBNetzAgeht es ab Herbst darum, die Pläne zügig und vollständig Realität werden zu lassen – damit Wasserstoff dort zur Verfügung steht, wo er gebraucht wird, vor allem auch für die Dekarbonisierung der Industrie. So gelingt die Transformation für eine klimaneutrale Zukunft.

Die Genehmigung des Kernnetz-Antrags innerhalb von zwei Monaten obliegt der Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur wird den Antrag nun prüfen und öffentlich konsultieren. Ab Herbst kann dann die operationale Umsetzung durch die künftigen Kernnetzbetreiber weiter Fahrt aufnehmen. Erste Wasserstoff-Leitungen sollen schon im nächsten Jahr in Betrieb gehen.

Neben der Anbindung zentraler Industriestandorte sind die regionale Ausgewogenheit und die Einbettung in die europäische Wasserstoffinfrastruktur wichtige Ziele, die mit dem Kernnetz erreicht werden sollen. Laut vorgelegtem Antrag werden alle Bundesländer angebunden und über Grenzübergangspunkte kann frühzeitig Wasserstoff per Pipeline importiert werden. Denn Deutschland wird künftig einen Großteil seines Wasserstoffbedarfs über Importe per Pipeline oder Schiff decken. Der geografische Fokus der pipelinebasierten Importe liegt auf dem Nord- und Ostsee- sowie dem Mittelmeerraum mit möglichen Erzeugungszentren auf der Iberischen Halbinsel und in Nordafrika.

Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten intensiv und in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten an der Planung für ein leistungsfähiges und kosteneffizientes Kernnetz gearbeitet. Der regulatorische Rahmen für das Kernnetz und die Weiterentwicklung durch die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wurde mit der Anpassung des Energiewirtschaftsrechts bereits (Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes – EnWG) geschaffen. Eine zeitlich befristete Flexibilisierungsoption für Kernnetz-Maßnahmen erlaubt einen am Bedarf orientierten Aufbau des Kernnetzes.

Die ebenfalls imEnWGverankerten Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes, auf deren Basis ein privatwirtschaftlicher Hochlauf erfolgen kann, wurden von der Europäischen Kommission am 21.06.2024 beihilferechtlich genehmigt. Wie bei Erdgas und Strom sollen die Leitungen des Kernnetzes grundsätzlich vollständig privatwirtschaftlich durch Entgelte der Nutzer bezahlt werden.

Die Zwischenfinanzierung in der Anfangszeit erfolgt über ein sogenanntes Amortisationskonto. Die Bundesregierung hat damit ein Finanzierungskonzept entwickelt, das privatwirtschaftliche Investitionen anreizt und langfristig die vollständige Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes über Netzentgelte ermöglicht und gleichzeitig eine subsidiäre finanzielle Absicherung durch den Staat gegen unvorhersehbare Entwicklungen beinhaltet. Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, das sich im parlamentarischen Verfahren befindet, will die Bundesregierung zudem dafür sorgen, dass Elektrolyseure, Import- und Speicheranlagen deutlich schneller geplant, genehmigt und gebaut werden können.

Das Kernnetz ist die wesentliche Grundlage für den Aufbau der Wasserstoff-Transportinfrastruktur. Es stellt aber nicht die Endausbaustufe dar. Die integrierte Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff dient der bedarfsorientierten Weiterentwicklung des Kernnetzes. Die fortlaufende Netzentwicklungsplanung gibt dem System die notwendige Flexibilität, um planerisch auf neue Nachfragesituationen reagieren zu können und, dass Kernnetz kosteneffizient weiterzuentwickeln. Im Jahr 2026 soll erstmals ein Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Wie imEnWGvorgesehen, haben die Arbeiten dafür mit der Marktabfrage und der Einreichung eines Entwurfs für den Szenariorahmen durch die Fernleitungsnetzbetreiber
bereits begonnen

Der Antrag einschließlich Details zu den Maßnahmen und berücksichtigten Projekten ist unterwww.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetzveröffentlicht.

Quelle – BMWK

 


BDI zum Wasserstoff-Kernnetz: Aufbau entscheidender Schritt für nationalen Wasserstoff-Markthochlauf

Zum Antrag der Fernleitungsnetzbetreiber für das Wasserstoff-Kernnetz äußert sich Holger Lösch, stellvertretender BDI-Hauptgeschäftsführer: „Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein entscheidender Schritt für den nationalen Wasserstoff-Markthochlauf.“

„Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein entscheidender Schritt für den nationalen Wasserstoff-Markthochlauf. Der Aufbau der notwendigen Infrastruktur erhöht die Planungssicherheit für zukünftige Erzeuger und Verbraucher.
Für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes wurden gute Lösungen gefunden, um Kosten zeitlich zu strecken und zugleich private Investitionen der Fernleitungsnetzbetreiber auszulösen. Es muss jetzt darum gehen, den Bau des Kernnetzes planmäßig und rasch zu realisieren.

Allerdings muss das Wasserstoff-Kernnetz im Gesamtsystem der Wasserstoff-Infrastruktur betrachtet werden, welches weiterhin von erheblichen Unsicherheiten geprägt ist. Für den Ausbau der Wasserstoff-Infrastruktur kommen nicht nur Pipelines, sondern auch Import- und Verteilinfrastrukturen sowie Wasserstoff-Speichern eine besondere Bedeutung zu. Hier besteht weiterhin Klärungs- und Handlungsbedarf.“

Quelle – BDI per E-Mail

 


BDEW zum Wasserstoff-Kernnetz: Antrag zum H2-Kernnetz ist ein wichtiges und ehrgeiziges Signal für den Industriestandort Deutschland

Heute hat die Bundesnetzagentur den Antrag der Kernnetzbetreiber zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes veröffentlicht. Dem vorausgegangen war die beihilferechtliche Genehmigung des Wasserstoff-Kernnetzes durch die EU-Kommission. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit dem von den Gasnetzbetreibern eingereichten Antrag zum Bau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein bedeutender Meilenstein für den Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland erreicht. Nach Genehmigung durch die Bundesnetzagentur kann der Bau des deutschlandweiten ca. 10.000 Kilometer langen Wasserstoffkernnetzes endlich losgehen. Da sinnvollerweise für 60 Prozent des Wasserstoffkernnetzes Leitungen des bestehenden Gasnetzes genutzt und umgestellt werden können, schont dies Ressourcen und beschleunigt den Ausbau der notwendigen Infrastruktur. Es ist gut, dass die Unternehmen, die den Aufbau des Kernnetzes übernehmen, hier eng abgestimmt vorgehen. Ebenfalls eine gute Nachricht ist, dass die beihilferechtlichen Bedenken ausgeräumt sind.

Wasserstoff ist ein wesentlicher Baustein für eine klimaneutrale Energieversorgung und für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Nur mit einem gut ausgebauten Netz kann der Wasserstoffhochlauf gelingen.

Es ist richtig, mit einem ehrgeizigen Kernnetz auf Ebene der Transportleitungen zu starten. Um den Industriestandort Deutschland klimaneutral und zukunftsfest zu machen, müssen im nächsten Schritt die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden, die Verteilnetze, festgelegt werden. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilnetz angebunden – Kunden, die potenziell auch an einer klimaneutralen Wasserstoff-Versorgung interessiert sind.

Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt lassen
Für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft ist es essenziell, dass die EU-Kommission mit dem Delegierten Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff pragmatische praxistaugliche Kriterien für kohlenstoffarmen Wasserstoff vorlegt. Hierfür muss sich die Bundesregierung einsetzen. Denn jetzt gilt es, die Chancen, die das ehrgeizige Kernnetz bietet, nicht durch unnötige Investitionshemmnisse ungenutzt zu lassen. Im Sinne eines Mengenhochlaufs sollte auch der Delegierte Rechtsakt für grünen Wasserstoff früher als geplant überprüft und bis dahin die Übergangsphase verlängert werden. Diese Herangehensweise bietet Potenzial für Kosteneffizienz auch in anderen Bereichen, wie beim Kraftwerkssicherheitsgesetz.”

Quelle – BDEW per E-Mail